Seit dem 01.01.2014 wurden die Reisekosten und deren Abrechnung neu geregelt. Die Reform sorgte für entscheidende Änderungen bei den Übernachtungskosten und Verpflegungspauschalen, außerdem wurde der bisher gebräuchliche Begriff „regelmäßige Stätte“ nun durch die Bezeichnung „erste Tätigkeitsstätte ausgetauscht. Insgesamt sind die Änderungen damit noch vergleichsweise klein, dennoch bleibt das Thema der Reisekosten und ihrer korrekten Abrechnung …