Die Pendler- oder Entfernungspauschale bezeichnet im deutschen Einkommenssteuerrecht die Kosten für Fahrten zwischen Wohnstätte und Tätigkeitsstelle. Die Pendlerpauschale findet bei den Werbungskosten im Rahmen der jährlichen Steuererklärung berücksichtigung und beträgt derzeit 0,30 je gefahrenen Kilometer in der einfachen Strecke. Die Pendlerpauschale ist ausdrücklich kein Element der Reisekostenabrechnung. Im Rahmen der Reisekostenabrechnung geht es die Summe …