Die Pendler- oder Entfernungspauschale bezeichnet im deutschen Einkommenssteuerrecht die Kosten für Fahrten zwischen Wohnstätte und Tätigkeitsstelle. Die Pendlerpauschale findet bei den Werbungskosten im Rahmen der jährlichen Steuererklärung berücksichtigung und beträgt derzeit 0,30 je gefahrenen Kilometer in der einfachen Strecke. Die Pendlerpauschale ist ausdrücklich kein Element der Reisekostenabrechnung. Im Rahmen der Reisekostenabrechnung geht es die Summe …
Entfernungspauschale
Bei der Entfernungspauschale, im Volksmund auch „Pendlerpauschale“ genannt, geht es um die täglichen und regelmäßigen Fahrten von der Wohnung zur Arbeit, die bei der Steuererklärung mit 0,30 € pro Kilometer der einfachen Wegstrecke geltend gemacht werden können. Die Entfernungspauschale ist nicht direkt dem Bereich der Reisekostenabrechnung (welche Unkosten bei Dienst- und Geschäftsreisen oder Auswärtstätigkeiten beispielsweise …