Vor Gericht hat sich kürzlich die Frage gestellt, ob ein Taxifahrer einen Mehrpersonenaufschlag verlangen darf. Es handelte sich um einen gewöhnlichen PKW und nicht um einen Transporter. Die Fiat Doblo wurde mit fünf Personen und vier Gepäckstücken voll beladen. Die Fahrt wurde vom Flughafen München bis zur Innenstadt absolviert. Als der Mehrpersonenaufschlag zur Sprache kam, …
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