Unterscheidung zwischen Reiserücktritt und Reiseabbruch!

Eigenbeleg bei der Reisekostenabrechnung

Reisekosten sind umso ärgerlicher, wenn der Geschäftsausflug gar nicht angetreten werden kann. Angenommen in einem kleinen Unternehmen gibt es nur drei Mitarbeiter, die für eine Betriebsreise in Frage kommen. Einer erklärt sich bereit, muss kurzfristig aber absagen. Seine Vertretung ist im Urlaub und der verbliebene Mitarbeiter ist im Betrieb unabkömmlich. Jetzt profitiert, wer eine Reiserücktritts- oder Reiseabbruchsversicherung abgeschlossen hat. Aber wo liegt eigentlich der Unterschied?

Reiserücktrittsversicherung – Hin und kostenneutral zurück!

Eigenbeleg bei der ReisekostenabrechnungHier wird von der Reise zurückgetreten. Sie hat also noch gar nicht stattgefunden. Damit die Versicherung greift, müssen natürlich schon Ausgaben getätigt worden sein. Eine der nachfolgend aufgeführten Gründe muss für den Reiseabbruch vorliegen.

  • Todesfall innerhalb der Familie
  • Unerwarteter Einberufungsbefehl
  • Schwangerschaft
  • Schwere Erkrankung
  • Gerichtliche Vorladung

Die Versicherung übernimmt hierbei die Kosten der versicherten Person in Bezug auf die Anzahlung auf den Reisepass, die Stornogebühren, den bereits beglichenen Preis der Reise und weitere Ausgaben, die direkt mit der Fahrt (z.B. Bahntickets) in Zusammenhang stehen.

Reiseabbruchsversicherung – Getätigte Ausgaben zurückerhalten!

Die Reise wurde bereits angetreten und jetzt sollte die Fortbildung beginnen. Diese würde eine Woche dauern, aber schon nach zwei Tagen gibt es schlechte Nachrichten von Zuhause. Die Geschäftsreise muss abgebrochen werden. Die Rückreise würde aber extra Kosten verursachen. Gleiches gilt, wenn die Reise verlängert werden muss. Genau hier greift die Reiserücktrittsversicherung. Diese kann jedoch nur angetreten werden, wenn eine der folgenden Gründe vorliegt.

  • Todesfall innerhalb der Familie
  • Unerwarteter Einberufungsbefehl
  • Schwere Erkrankung
  • Schwerer Unfall

Erleidet der Versicherte während der Geschäftsreise einen Schaden, so kann die Reiseabbruchsversicherung einspringen und diesen Übernehmen. Hierzu zählen auch Ausgaben, die durch eine vorzeitige oder verspätete Abreise entstehen.

Persönliche Gründe, wie eine Erkältung oder ein Streit, sind kein ausreichender Grund die Versicherung in Anspruch zu nehmen. Vor dem Abschluss einer Versicherung sollten die Klauseln genau studiert werden, damit die wichtigsten Punkte aus unternehmerischer Sicht abgedeckt sind.

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