Ab wann beginnt die Geschäftsreise?

Reisekosten / Fahrtkosten, Tankbeleg

Reisekosten / Fahrtkosten, TankbelegDiese Frage wird sich jährlich sehr häufig gestellt. Denn nicht immer wird eine Geschäftsreise direkt vom Arbeitsplatz aus gestartet. Manches Mal müssen andere Dinge zuvor erledigt werden. Oftmals geht es aber auch direkt von zu Hause los. Um die Fahrtkosten (siehe hierzu Artikel Informationen zu Fahrtkosten) oder auch den Aufwand für die Verpflegung berechnen zu können, ist es jedoch wichtig, zu wissen wann die Geschäftsreise begonnen hat.

Von wo startet die Geschäftsreise?

Dies ist die Frage, welche in erster Linie beantwortet werden muss. Denn wenn der genaue Zeitpunkt, bzw. der Ort an dem die Geschäftsreise begonnen hat, bestimmt wurde, kann die Berechnung der Kosten erfolgen.

Hierbei ist wieder zu differenzieren. Wird die Geschäftsreise direkt vom eigenen Wohnort gestartet, so gilt dies auch als Starttermin. Ist das Unternehmen der Ausgangspunkt, so beginnt die Reise von dort. Problematisch wird es, wenn das Firmengelände nur kurz betreten wird, um letzte Details für die Geschäftsreise zu besprechen. Aber auch in diesem Fall ist das Unternehmen der Ort, an dem die Reise beginnt.

Wie sehen die Auswirkungen auf die Verpflegungspauschale aus?

Hier gibt es wegen dem geschilderten Sachverhalt oftmals Probleme. Wird die Geschäftsreise von zu Hause begonnen ist die Berechnung einfach, vom Arbeitsplatz ebenso. Lediglich wenn auf dem Weg vom Wohnort die Geschäftsreise, mit Umweg über das Unternehmen angetreten wird, so herrscht Verwirrung.

Wer um 11 Uhr seine Geschäftsreise antritt, der erhält für seine 8-stündige Arbeitsabwesenheit einen Betrag von 6 Euro pauschal. Geht die Reise früher los, erhöht sich dieser Betrag. Startet die geschäftliche Reise später, wird die Pauschale reduziert. Die Berechnung beginnt, beim letzten Aufenthaltsort, egal ob Wohnung oder Firma.

Werden die Fahrtkosten ebenso erstattet?

Auch hier gibt es eine Pauschale von 0,3 Euro je Kilometer. Alternativ werden die Spritkosten übernommen. Trifft beides nicht zu, so kann der Gegenwert als Werbungskosten angegeben werden. Es ist jedoch unumgänglich solche Details schon vor dem Antritt der Geschäftsreise zu klären.

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