Die US-Politik von Trump hat für weltweite Schlagzeilen gesorgt. So sind nun auch deutliche Kleinunternehmer und Mittelständler von den Außenpolitik des amerikanischen Präsidenten betroffen. Denn die Einreise in die USA soll für die Geschäftsreisende in Zukunft deutlich strenger kontrolliert werden. So haben Arbeitnehmer auf einer Geschäftsreise in die USA mittlerweile eine Menge wichtige Faktoren zu beachten, um keine unnötigen Fehler zu machen, die nur viel Zeit und Nerven kosten. Dabei ist die Einreise als Geschäftsreisender durch die elektronische Einreisegenehmigung, kurz ESTA denkbar einfach geworden. Doch sind es gerade die Grenzkontrollen auf die sich Geschäftsreisende aus Deutschland vorbereiten sollten. So ist es oftmals Glückssache, ob man als Geschäftsreisende eine langwierige und strenge Kontrolle bei einer Einreise in die USA erfährt oder man einfach durchgewunken wird. Die Befragung von Geschäftsreisenden bei der Grenzkontrolle kann dabei manchmal Stunden andauern.
Umso wichtiger ist es für Menschen auf Geschäftsreise alle nötigen Vorbereitungen zu treffen, um für eine schnelle und reibungslose Einreise in die USA zu sorgen.
Die meisten Geschäftsreisenden, die zum ersten Mal in die USA einreisen möchten, stellen sich dabei eine Menge Fragen. So sind es meistens Unklarheiten für ein entsprechendes Visum als Geschäftsreisender oder die Abrechnung der Reisezeit als Arbeitszeit, die vielen Arbeitnehmer vor ihrer ersten USA-Reise zu schaffen macht. Aus diesem Grund haben wir Ihnen im Folgenden einen Ratgeber zusammengestellt, der Sie nicht nur über benötigte Visaanträge aufklärt, sondern Sie auch auf die Grenzkontrolle bei der Einreise in die USA vorbereitet. Ebenso erhalten Sie einige Tipps bezüglich der abzuschreibenden Arbeitszeit auf einer Geschäftsreise in die USA.
Welches Visum wird als Geschäftsreisender benötigt?
Wer sich als Geschäftsreisender mit den Einreisebedingungen für eine USA-Reise beschäftigt, wird schnell feststellen, dass sich die Einreise im Normalfall sehr einfach gestalten lässt. Durch das ESTA USA, welches nur online beantragt werden kann, können Geschäftsreisende bis zu 90 Tage am Stück in die USA einreisen. Hierbei ist darauf zu achten, dass es zu keiner entgeltlichen Arbeit für amerikanisches Unternehmen kommt, da sonst eine Einreise verweigert werden kann. Die elektronische Einreisegenehmigung ist online verfügbar und zu beantragen. Dabei lässt sich der ESTA-Antrag für die USA Einreise sehr einfach ausfüllen und ist innerhalb weniger Wochen abgearbeitet. Die ESTA Kosten betragen 14 US-Dollar, was ungefähr 12 Euro entspricht.
Wenn die Einreise länger als 90 Tage dauert aber ein halbes Jahr nicht überschreitet, ist ein B-1-Visum notwendig, um als Geschäftsmann in die USA einreisen zu dürfen. Das Business-Visitors Visum, oder kurz Geschäftsvisum ist für Vertragshandlungen, Kundenbetreuung, Geschäftstreffen, die Firmengründung oder einer Konferenz zu empfehlen. Ebenso ist das B1-Visum für handwerker und Monteure, die Maschinen und Technik instandhalten müssen, welche nicht in den USA gekauft wurde. Die Beantragung des Geschäftsvisums verläuft ebenfalls Online und kostet 160 US-Dollar.
Geschäftsreisende von selbstständigen Unternehmen müssen dagegen ein E-1-Visum beantragen. Meistens wird das E-1-Visum nur von Geschäftsmännern aus führenden Positionen notwendig, da dieses Visum für den internationalen Handel ausgelegt ist. Die Kosten für dieses Visum belaufen sich auf 205 US-Dollar.
Wie sehen die Grenzkontrollen aus?
Die Kontrollen durch US-Grenzbeamte bei Geschäftsreisenden sind durchaus schärfer als noch vor ein paar Jahren. So dürfen Grenzbeamte mittlerweile auch das Smartphone oder den Laptop durchsuchen, auch wenn es keinen dringenden Tatverdacht gibt. Einreisende in die USA sollten deshalb darauf achten sensible Dateien, Fotos und Texte mit einem Passwort zu verschlüsseln. Allerdings kann dies Grenzbeamte nur noch mehr dazu verleiten persönliche Informationen genauer unter die Lupe zu nehmen. Neben einigen Fragen zum Reisegrund, können Grenzbeamte auch dazu auffordern über finanzielle Verhältnisse, die Mitfuhr von Bargeld und den Voucher für die Unterkunft aufzuklären. Um die Grenzkontrolle so schnell wie möglich abzuschließen, sollten sich Geschäftsreisende in jedem Fall korporativ zeigen.
Darf man die Reisezeit als Arbeitszeit geltend machen?
Wenn man von einem Unternehmen zu Geschäftszwecken in die USA geschickt wird, fragen sich viele Geschäftsreisende, ob die reine Flugzeit auch als Arbeitszeit vergütet wird. Diese Frage lässt sich klar mit ‚Ja‘ beantworten. Denn eine Geschäftsreise zählt als Dienstreise und kann bei einem längeren Flug von zehn Stunden oder mehr auch als Arbeitszeit aufgeschrieben werden. Termine wie Messen, Ausstellungen, Tagungen und Seminare können deshalb mit guten Gewissen als Arbeitszeit verrechnet werden. Steuerlich lassen sich Dienstreisen ebenfalls absetzen, so dass man die Kosten während einer Dienstreise erstattet bekommt.
Übrigens: Der Flug in die USA ist lang! Hier finden Sie Tipps gegen den unvermeidbaren Jetlag!