Auf der Hotelrechnung werden künftig die Saunaleistungen Erwähnung finden. Dies wird aus umsatzsteuerlichen Gründen vorgenommen. Auswirkungen hat dies auf die Erstattungen bei der Lohnsteuer. Seit Juli 2015 sind Saunaleistungen mit 19 Prozent Umsatzsteuer zu belegen. Problematisch wird dies im Zusammenspiel mit der Beherbergung im Hotel, welche mit sieben Prozent ausgewiesen wird. Die kostenlose Nutzung der …
„Saunaleistungen tauchen künftig auf der Hotelrechnung auf“ weiterlesen