Dieser Artikel ist veraltet. Mittlerweile gibt es die neuen Pauschalen: Verpflegungsmehraufwand 2024.
Seit dem 09.12.2015 stehen nun endlich die neuen Pauschalen für den Verpflegungsmehraufwand 2016 (herausgegeben vom Bundesministerium der Finanzen) fest. In diesem Artikel möchten wir Sie über die wichtigsten Neuerungen informieren. Darüber hinaus erhalten Sie die Spesen-Sätze 2016 für Deutschland (natürlich mit einem ausführlichen Berechnungsbeispiel) und die komplette Liste der Auslandsreisepauschalen 2016 für den Rest der Welt (inkl. aktueller Übernachtungspauschale)!
Alle hier genannten Informationen gelten für Dienstreisen und Geschäftsreisen, die ab dem 01. Januar 2016 stattfinden bzw. stattgefunden haben.
Sollten Sie noch an Ihrer Reisekostenabrechnung für andere Jahre als 2016 sitzen, dann sehen Sie sich bitte die folgenden Übersichten an:
- Neu: Verpflegungsmehraufwand 2018 für Dienstreisen zwischen 01.01.18 und 31.12.18
- Verpflegungsmehraufwand 2017 für Dienstreisen zwischen 01.01.17 und 31.12.17
- Verpflegungsmehraufwand 2015 für Dienstreisen zwischen 01.01.15 und 31.12.15
Wie immer soll Ihnen dieser Artikel eine grobe Übersicht über die aktuellen Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen geben. Anhand einiger einfacher Beispiele wird die Verwendung der Pauschalen demonstriert. Wenn Sie weitere Informationen benötigen, sollten Sie sich die Anwendungsbeispiele zum Tagegeld bzw. zu den Spesensätzen direkt im BMF-Schreiben vom 09.12.2015 ansehen (BMG-Link am Ende des Artikels). Wenn Sie Fragen haben, scheuen Sie sich nicht unsere FAQ-Artikel zu lesen oder diese in den Kommentaren (unterhalb des Beitrags) zu stellen.
Was hat sich beim Verpflegungsmehraufwand 2016 geändert?
Bei den Pauschalen und Spesen-Sätzen für 2016 gab es einige gravierende Änderungen. Für viele Länder der Welt wurden die Pauschalen teilweise drastisch angehoben oder gesenkt. Änderungen gab es zum Beispiel bei den Spesensätzen für Albanien, Bahrain, China, Indien, Irland, Israel, Kanada, Kenia, Liechtenstein, Saudi-Arabien, Schweden, Schweiz, Türkei (Istanbul) sowie Großbritannien und Nordirland. Dies sind allerdings nur die wichtigsten Länder, in denen es Änderungen gab. In vielen weiteren Ländern (wie Guinea-Bissau oder Gambia) gibt es ebenfalls geänderte Tagegelder, die Sie der untenstehenden Tabelle entnehmen können.
Für viele Geschäftsreisende sind die jüngsten Veränderungen in den Pauschalen für den Verpflegungsmehraufwand 2016 sehr erfreulich. Für London beispielsweise wurde die Übernachtungspauschale deutlich angehoben (allerdings wurde die Pauschale für übrige Teile des Landes leicht gesenkt) und auch für Reisen in die Schweiz wurden sowohl die Verpflegungspauschalen, als auch die Übernachtungspauschalen im Jahr 2016 etwas angehoben. Reisende nach Schweden erhalten einen geringeren Ausgleich für die Verpflegung, können sich aber über eine erhöhte Übernachtungspauschale freuen.
Wichtig auch: Für Reisende nach Südafrika wurde ein neuer Spesensatz eingeführt, der speziell für Reisen nach Johannisburg gilt.
Das Wichtigste zum Verpflegungsmehraufwand 2016
Der Verpflegungsmehraufwand ist (wie der Name schon sagt) ein Ausgleich für die zusätzlich entstandenen Kosten von Geschäftsreisenden! Es geht hier also keinesfalls darum, die vollständige Verpflegung von Geschäftsreisenden auf Ihren Dienstreisen sicher zu stellen, sondern vielmehr darum, die zusätzlich entstandenen Kosten (z. B. durch höhere Verpflegungskosten in anderen Ländern) auszugleichen! Unterschieden wird dabei in 2 Pauschalen:
- Die erste Pauschale greift für alle An- und Abreisetage, sowie für Tage an denen man zwischen 8 und 24 Stunden außer Haus war. Handelt es sich um einen An- oder Abreisetag, so ist die tatsächliche Abwesenheit nicht maßgeblich (wer also um 21:00 Uhr aus München nach Österreich zu einer mehrtägigen Geschäftsreise losfliegt und vor 24 Uhr landet, der hat trotzdem Anrecht auf die Verpflegungspauschale für den Anreisetag).
- Die zweite Pauschale wird immer bei ganztägigen Abwesenheiten (also von 0-24 Uhr = 24 Stunden) gewährt.
Bei der Reisekostenabrechnung werden immer die einzelnen Kalendertage betrachtet, wobei (wie bereits gesagt) an An- und Abreisetagen die Betrachtung der tatsächlich abwesenden Stunden entfällt. Das Abrechnen von tatsächlich entstandenen Kosten ist nicht möglich – es kann also immer nur mit dem entsprechenden Pauschalbetrag aus den untenstehenden Tabellen gearbeitet werden, dies ist unabhängig davon ob sich die Kosten mit einem Beleg nachweisen lassen oder nicht!
Die Spesensätze 2016 werden stets für maximal 3 Monate gezahlt. Bei längeren Reisen geht das Finanzamt nicht mehr von einer Dienstreise aus, hier kommen daher andere Regelungen zum Einsatz.
Spesen 2016 kürzen, weitere wichtige Fragen
Wer auf seiner Reise vom Arbeitgeber verpflegt wird (also zum Beispiel ein Frühstück im Hotel erhält), der muss den Spesenbetrag für den betreffenden Tag kürzen und die erhaltenen Mahlzeiten bei der Abrechnung seiner Reisekosten aus dem Gesamtbetrag herausrechen. Hier erfahren Sie, wie die Kürzung beim Verpflegungsmehraufwand vorzunehmen ist.
Außerdem erklären wir Ihnen in unseren FAQ, warum die Übernachtungspauschale in Deutschland so gering ist.
Verpflegungsmehraufwendungen und Spesen 2016 in Deutschland
Wer in Deutschland geschäftlich unterwegs ist, der sieht sich stets mit den gleichen Pauschalen für Übernachtung und Verpflegungsmehraufwand konfrontiert. Die Spesensätze haben sich hier in den letzten Jahren nicht verändert und auch für 2016 gibt es leider keine Änderungen. Dies passt zu der niedrigen Inflation und den durchschnittlich kaum gestiegenen Verbraucherkosten. Das heißt, sie können für Geschäftsreisen in Deutschland ab dem 01.01.2016 auch weiterhin die folgenden Pauschalen bei Ihrer Reisekostenabrechnung geltend machen:
Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro | Ab 8 bis 24 Stunden (bzw. An- oder Abreisetag), Betrag in Euro | Pauschale für eine Übernachtung in Euro |
24 | 12 | 20 |
Auf unseren Webseiten finden Sie für Ihre Reisekostenabrechnung übrigens auch ein entsprechendes Formular zum Download, dass Sie nutzen können, wenn es keine Vorgaben von Ihrem Arbeitgeber gibt. Anhand eines Beispiels wollen wir auch in diesem Jahr wieder die Anwendung des Verpflegungsmehraufwands 2016 demonstrieren:
Gehen wir von einer dreitägigen Dienstreise innerhalb Deutschlands im Jahr 2016 aus. Ein Reisender beginnt seine Dienstreise an Tag 1 um 18:30 Uhr, verbringt den 2. Tag vollständig auf einer Konferenz (er erhält morgens ein arbeitgebergezahltes Frühstück im Hotel) und kommt an Tag 3 gegen 17:30 Uhr nach Hause zurück (auch hier nimmt er ein Frühstück im Hotel zu sich). Hieraus ergibt sich folgender Sachverhalt zum Verpflegungsmehraufwand in der Reisekostenabrechnung:
- Tag 1: Es handelt sich um den Anreisetag. Eine zeitliche Betrachtung ist nicht notwendig, es können 12 Euro Verpflegungsmehraufwand für den Anreisetag geltend gemacht werden.
- Tag 2: Für die ganztägige Abwesenheit stehen dem Geschäftsreisenden 24 Euro als Verpflegungsmehraufwand zu. Da er aber morgens ein Frühstück vom Arbeitgeber erhalten hat, muss dieser Betrag entsprechend um 20% (also 4,80 Euro) gekürzt werden. Für Tag 2 kann unser Geschäftsreisender also Spesen in Höhe von 19,20 Euro ausweisen.
- Tag 3: Nach einem weiteren Konferenztag wird die Rückreise angetreten. Da der Reisende mehr als 8 Stunden abwesend ist und es sich ohnehin um den Abreisetag handelt, können für den 3. Tag wieder 12 Euro als Verpflegungsmehraufwand angesetzt werden. Auch hier wird ein (vom Arbeitgeber gezahltes) Frühstück im Hotel gegessen, daher muss erneut um 4,80 € gekürzt werden. Es bleiben für Tag 3 also 7,20 Euro über.
In Summe kann unser Geschäftsreisender aus dem Beispiel also 12 Euro + 19,20 Euro + 7,20 Euro = 38,40 Euro als Verpflegungsmehraufwand in seiner Reisekostenabrechnung geltend machen.
Eine Frage taucht in jedem Jahr aufs Neue auf, nämlich: Ist der Arbeitgeber zur Auszahlung der Spesen verpflichtet? Die Antwort lautet: Nein, ist er nicht! Er kann die Auszahlung der Spesen ganz verweigern oder auch nur einen Teilbetrag auszahlen. Diese Antwort gilt natürlich nicht nur für Geschäftsreisen nach Deutschland, sondern für Reisen in alle Länder der Welt!
Differenzen, die vom Arbeitgeber nicht erstattet worden sind lassen sich dann lediglich über die jährliche Steuererklärung geltend machen. Weitere Informationen dazu erhalten Sie im Artikel: muss der Chef den Verpflegungsmehraufwand zahlen? in unseren FAQs.
Auslandsreise-Pauschalen 2016, Tabelle
Wer dienstlich nicht im Inland unterwegs ist, sondern im Ausland, der sieht sich mit anderen Kostensätzen für die tägliche Verpflegung und für die Übernachtung konfrontiert. Entsprechend gelten für Dienstreisen ins Ausland andere Tagegelder und andere Übernachtungspauschalen als für innerdeutsche Reisen.
Die jeweils gültigen Pauschalsätze für den Verpflegungsmehraufwand 2016 und für die Übernachtung haben wir in der folgenden Tabelle für Sie zusammengefasst. Die folgende Liste ist alphabetisch geordnet. Wichtig ist, dass es manche Länder gibt, bei denen es regional enorme Unterschiede in den Verpflegungs- und Übernachtungskosten gibt. Ein gutes Beispiel sind die USA. Wer hier eine Reise nach New York macht, der muss mehr Geld für Verpflegung und Übernachtung investieren, als jemand, der in den eher ländlichen und dünnbesiedelten Regionen des Landes unterwegs ist. Entsprechend gibt es für die großen Städte der USA (bzw. für dicht besiedelte Regionen) spezielle Pauschalen die berücksichtigt werden müssen.
Land | Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro | Ab 8 bis 24 Stunden, Betrag in Euro | Pauschale für eine Übernachtung in Euro |
Afghanistan | 30 | 20 | 95 |
Ägypten | 40 | 27 | 113 |
Äthiopien | 27 | 18 | 86 |
Äquatorialguinea | 36 | 24 | 166 |
Albanien | 29 | 20 | 90 |
Algerien | 39 | 26 | 190 |
Andorra | 34 | 23 | 45 |
Angola | 77 | 52 | 265 |
Antigua und Barbuda | 53 | 36 | 117 |
Argentinien | 34 | 23 | 144 |
Armenien | 23 | 16 | 63 |
Aserbaidschan | 40 | 27 | 120 |
Australien (Canberra) | 58 | 39 | 158 |
Australien (Sydney) | 59 | 40 | 186 |
Australien (Rest) | 56 | 37 | 133 |
Land | Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro | Abwesenheit 8-24 Stunden, Betrag in Euro | Pauschale für eine Übernachtung in Euro |
Bahrain | 45 | 30 | 180 |
Bangladesch | 30 | 20 | 111 |
Barbados | 58 | 39 | 179 |
Belgien | 41 | 28 | 135 |
Benin | 40 | 27 | 101 |
Bolivien | 24 | 16 | 70 |
Bosnien + Herzegowina | 18 | 12 | 73 |
Botsuana | 40 | 27 | 102 |
Brasilien (Brasilia) | 53 | 36 | 160 |
Brasilien (Rio de Janeiro) | 47 | 32 | 145 |
Brasilien (Sao Paulo) | 53 | 36 | 120 |
Brasilien (Rest) | 54 | 36 | 110 |
Brunei | 48 | 32 | 106 |
Bulgarien | 22 | 15 | 90 |
Burkina Faso | 44 | 29 | 84 |
Burundi | 47 | 32 | 98 |
Land | Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro | Abwesenheit 8-24 Stunden, Betrag in Euro | Pauschale für eine Übernachtung in Euro |
Chile | 40 | 27 | 130 |
China (Chengdu) | 35 | 24 | 105 |
China (Hongkong) | 74 | 49 | 145 |
China (Peking) | 46 | 31 | 142 |
China (Shanghai) | 50 | 33 | 128 |
China (Rest) | 40 | 27 | 113 |
Costa Rica | 36 | 24 | 69 |
Côte d’Ivoire | 51 | 34 | 146 |
Land | Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro | Abwesenheit 8-24 Stunden, Betrag in Euro | Pauschale für eine Übernachtung in Euro |
Dänemark | 60 | 40 | 150 |
Dominica | 40 | 27 | 94 |
Dominikanische Republik | 40 | 27 | 71 |
Dschibuti | 48 | 32 | 160 |
Land | Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro | Abwesenheit 8-24 Stunden, Betrag in Euro | Pauschale für eine Übernachtung in Euro |
Ecuador | 39 | 26 | 55 |
El Salvador | 44 | 29 | 119 |
Eritrea | 46 | 31 | 81 |
Estland | 27 | 18 | 71 |
Land | Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro | Abwesenheit 8-24 Stunden, Betrag in Euro | Pauschale für eine Übernachtung in Euro |
Fidschi | 32 | 21 | 57 |
Finnland | 39 | 26 | 136 |
Frankreich (Lyon) | 53 | 36 | 83 |
Frankreich (Marseille) | 51 | 34 | 86 |
Frankreich (Paris) | 58 | 39 | 135 |
Frankreich (Departements 92-94: Hauts-de-Seine, Seine-Saint-Denis, Val-de-Marne) | 58 | 39 | 135 |
Frankreich (Straßburg) | 48 | 32 | 89 |
Frankreich (Rest) | 44 | 29 | 81 |
Land | Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro | Abwesenheit 8-24 Stunden, Betrag in Euro | Pauschale für eine Übernachtung in Euro |
Gabun | 62 | 41 | 278 |
Gambia | 30 | 20 | 125 |
Georgien | 30 | 20 | 80 |
Ghana | 46 | 31 | 174 |
Grenada | 51 | 34 | 121 |
Griechenland (Athen) | 57 | 38 | 125 |
Griechenland (Rest) | 42 | 28 | 132 |
Großbritannien (London) | 62 | 41 | 224 |
Großbritannien + Nordirland (Rest) | 45 | 30 | 115 |
Guatemala | 28 | 19 | 96 |
Guinea | 38 | 25 | 110 |
Guinea-Bissau | 24 | 16 | 86 |
Guyana | 41 | 28 | 81 |
Land | Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro | Abwesenheit 8-24 Stunden, Betrag in Euro | Pauschale für eine Übernachtung in Euro |
Haiti | 50 | 33 | 111 |
Honduras | 44 | 29 | 104 |
Land | Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro | Abwesenheit 8-24 Stunden, Betrag in Euro | Pauschale für eine Übernachtung in Euro |
Indien (Chennai) | 34 | 23 | 87 |
Indien (Kalkutta) | 41 | 28 | 117 |
Indien (Mumbai) | 32 | 21 | 125 |
Indien (Neu Delhi) | 50 | 33 | 144 |
Indien (Rest) | 36 | 24 | 145 |
Indonesien | 38 | 25 | 130 |
Iran | 28 | 19 | 84 |
Irland | 44 | 29 | 92 |
Island | 47 | 32 | 108 |
Israel | 56 | 37 | 191 |
Italien (Mailand) | 39 | 26 | 156 |
Italien (Rom) | 52 | 35 | 160 |
Italien (Rest) | 34 | 23 | 126 |
Land | Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro | Abwesenheit 8-24 Stunden, Betrag in Euro | Pauschale für eine Übernachtung in Euro |
Jamaika | 54 | 36 | 135 |
Japan (Tokio) | 53 | 36 | 153 |
Japan (Rest) | 51 | 34 | 156 |
Jemen | 24 | 16 | 95 |
Jordanien | 36 | 24 | 85 |
Land | Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro | Abwesenheit 8-24 Stunden, Betrag in Euro | Pauschale für eine Übernachtung in Euro |
Kambodscha | 36 | 24 | 85 |
Kamerun | 40 | 27 | 130 |
Kanada (Ottawa) | 35 | 24 | 110 |
Kanada (Toronto) | 52 | 35 | 142 |
Kanada (Vancouver) | 48 | 32 | 106 |
Kanada (Rest) | 44 | 29 | 111 |
Kap Verde | 30 | 20 | 105 |
Kasachstan | 39 | 26 | 109 |
Katar | 56 | 37 | 170 |
Kenia | 42 | 28 | 223 |
Kirgisistan | 29 | 20 | 91 |
Kolumbien | 41 | 28 | 126 |
Kongo (Republik) | 50 | 33 | 200 |
Kongo (Demokratische Republik) | 68 | 45 | 171 |
Korea (Demokratische Volksrepublik) | 39 | 26 | 132 |
Korea (Republik) | 58 | 39 | 112 |
Kosovo | 26 | 17 | 65 |
Kroatien | 28 | 19 | 75 |
Kuba | 50 | 33 | 85 |
Kuwait | 42 | 28 | 185 |
Land | Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro | Abwesenheit 8-24 Stunden, Betrag in Euro | Pauschale für eine Übernachtung in Euro |
Laos | 33 | 22 | 67 |
Lesotho | 24 | 16 | 103 |
Lettland | 30 | 20 | 80 |
Libanon | 44 | 29 | 120 |
Libyen | 45 | 30 | 100 |
Liechtenstein | 53 | 36 | 180 |
Litauen | 24 | 16 | 68 |
Luxemburg | 47 | 32 | 102 |
Land | Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro | Abwesenheit 8-24 Stunden, Betrag in Euro | Pauschale für eine Übernachtung in Euro |
Madagaskar | 38 | 25 | 83 |
Malawi | 47 | 32 | 123 |
Malaysia | 36 | 24 | 100 |
Malediven | 38 | 25 | 93 |
Mali | 41 | 28 | 122 |
Malta | 45 | 30 | 112 |
Marokko | 42 | 28 | 105 |
Marshall Inseln | 63 | 42 | 70 |
Mauretanien | 39 | 26 | 105 |
Mauritius | 48 | 32 | 140 |
Mazedonien | 24 | 16 | 95 |
Mexiko | 41 | 28 | 141 |
Mikronesien | 56 | 37 | 74 |
Moldau (Republik) | 18 | 12 | 100 |
Monaco | 41 | 28 | 52 |
Mongolei | 29 | 20 | 84 |
Montenegro | 29 | 20 | 95 |
Mosambik | 42 | 28 | 147 |
Myanmar | 46 | 31 | 45 |
Land | Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro | Abwesenheit 8-24 Stunden, Betrag in Euro | Pauschale für eine Übernachtung in Euro |
Namibia | 23 | 16 | 77 |
Nepal | 28 | 19 | 86 |
Neuseeland | 47 | 32 | 98 |
Nicaragua | 36 | 24 | 81 |
Niederlande | 46 | 31 | 119 |
Niger | 36 | 24 | 70 |
Nigeria | 63 | 42 | 255 |
Norwegen | 64 | 43 | 182 |
Land | Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro | Abwesenheit 8-24 Stunden, Betrag in Euro | Pauschale für eine Übernachtung in Euro |
Österreich | 36 | 24 | 104 |
Oman | 48 | 32 | 120 |
Land | Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro | Abwesenheit 8-24 Stunden, Betrag in Euro | Pauschale für eine Übernachtung in Euro |
Pakistan (Islamabad) | 30 | 20 | 165 |
Pakistan (Rest) | 27 | 18 | 68 |
Palau | 51 | 34 | 166 |
Panama | 34 | 23 | 101 |
Papua-Neuguinea | 36 | 24 | 90 |
Paraguay | 36 | 24 | 61 |
Peru | 30 | 20 | 93 |
Philippinen | 30 | 20 | 107 |
Polen (Breslau) | 33 | 22 | 92 |
Polen (Danzig) | 29 | 20 | 77 |
Polen (Krakau) | 28 | 19 | 88 |
Polen (Warschau) | 30 | 20 | 105 |
Polen (Rest) | 27 | 18 | 50 |
Portugal | 36 | 24 | 92 |
Land | Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro | Abwesenheit 8-24 Stunden, Betrag in Euro | Pauschale für eine Übernachtung in Euro |
Ruanda | 46 | 31 | 141 |
Rumänien (Bukarest) | 26 | 17 | 100 |
Rumänien (Rest) | 27 | 18 | 80 |
Russische Föderation (Moskau) | 30 | 20 | 118 |
Russische Föderation (St. Petersburg) | 24 | 16 | 104 |
Russische Föderation (Rest) | 21 | 14 | 78 |
Land | Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro | Abwesenheit 8-24 Stunden, Betrag in Euro | Pauschale für eine Übernachtung in Euro |
Sambia | 36 | 24 | 95 |
Samoa | 29 | 20 | 57 |
São Tomé (Príncipe) | 42 | 28 | 75 |
San Marino | 41 | 28 | 77 |
Saudi-Arabien (Djidda) | 38 | 25 | 234 |
Saudi-Arabien (Riad) | 48 | 32 | 179 |
Saudi-Arabien (Rest) | 48 | 32 | 80 |
Schweden | 50 | 33 | 168 |
Schweiz (Genf) | 64 | 43 | 195 |
Schweiz (Rest) | 62 | 41 | 169 |
Senegal | 45 | 30 | 128 |
Serbien | 30 | 20 | 90 |
Sierra Leone | 39 | 26 | 82 |
Simbabwe | 45 | 30 | 103 |
Singapur | 53 | 36 | 188 |
Slowakische Republik | 24 | 16 | 130 |
Slowenien | 30 | 20 | 95 |
Spanien (Barcelona) | 32 | 21 | 118 |
Spanien (Kanarische Inseln) | 32 | 21 | 98 |
Spanien (Madrid) | 41 | 28 | 113 |
Spanien (Palma de Mallorca) | 32 | 21 | 110 |
Spanien (Rest) | 29 | 20 | 88 |
Sri Lanka | 40 | 27 | 118 |
St. Kitts + Nevis | 45 | 30 | 99 |
St. Lucia | 54 | 36 | 129 |
St. Vincent + Grenadinen | 52 | 35 | 121 |
Sudan | 35 | 24 | 115 |
Südafrika (Kapstadt) | 27 | 18 | 112 |
Südafrika (Johannisburg) | 29 | 20 | 124 |
Südafrika (Rest) | 22 | 15 | 94 |
Südsudan | 53 | 36 | 114 |
Suriname | 41 | 28 | 108 |
Syrien | 38 | 25 | 140 |
Land | Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro | Abwesenheit 8-24 Stunden, Betrag in Euro | Pauschale für eine Übernachtung in Euro |
Tadschikistan | 26 | 17 | 67 |
Taiwan | 39 | 26 | 110 |
Tansania | 47 | 32 | 201 |
Thailand | 32 | 21 | 120 |
Togo | 35 | 24 | 108 |
Tonga | 32 | 21 | 36 |
Trinidad + Tobago | 54 | 36 | 164 |
Tschad | 47 | 32 | 151 |
Tschechische Republik | 24 | 16 | 97 |
Türkei (Istanbul) | 35 | 24 | 104 |
Türkei (Izmir) | 42 | 28 | 80 |
Türkei (Rest) | 40 | 27 | 78 |
Tunesien | 33 | 22 | 80 |
Turkmenistan | 33 | 22 | 108 |
Land | Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro | Abwesenheit 8-24 Stunden, Betrag in Euro | Pauschale für eine Übernachtung in Euro |
Uganda | 35 | 24 | 129 |
Ukraine | 36 | 24 | 85 |
Ungarn | 30 | 20 | 75 |
Uruguay | 44 | 29 | 109 |
USA (Atlanta) | 57 | 38 | 122 |
USA (Boston) | 48 | 32 | 206 |
USA (Chicago) | 48 | 32 | 130 |
USA (Houston) | 57 | 38 | 136 |
USA (Los Angeles) | 48 | 32 | 153 |
USA (Miami) | 57 | 38 | 102 |
USA (New York City) | 48 | 32 | 215 |
USA (San Francisco) | 48 | 32 | 110 |
USA (Washington D.C.) | 57 | 38 | 205 |
USA (Rest) | 48 | 32 | 102 |
Usbekistan | 34 | 23 | 123 |
Land | Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro | Abwesenheit 8-24 Stunden, Betrag in Euro | Pauschale für eine Übernachtung in Euro |
Vatikanstaat | 52 | 35 | 160 |
Venezuela | 48 | 32 | 207 |
Vereinigte Arabische Emirate | 45 | 30 | 155 |
Vietnam | 38 | 25 | 86 |
Land | Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro | Abwesenheit 8-24 Stunden, Betrag in Euro | Pauschale für eine Übernachtung in Euro |
Weißrussland | 27 | 18 | 109 |
Land | Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro | Abwesenheit 8-24 Stunden, Betrag in Euro | Pauschale für eine Übernachtung in Euro |
Zentralafrikanische Republik | 29 | 20 | 52 |
Zypern | 39 | 26 | 90 |
Wichtig: Bitte beachten Sie, dass wir alle Infos in diesem Artikel zum Verpflegungsmehraufwand 2016 ohne Gewähr geben. Viele weitere Informationen und zu den Spesen und Tagegeldern 2016, sowie weitere Rechenbeispiele finden Sie auch direkt auf den Webseiten des Bundesministeriums der Finanzen.
Gilt der Satz immer genau für diese Eine Stadt oder für die Region ?
Beispiel: Ich bin 100 km entfernt von Toronto/Kanada tätig. Gilt dann 52€/35€(Toronto) oder 44€/29€(Rest)?
mfg Elmar Graf
Hallo. Hmm … 100 Km ist ja doch schon eine ganze Menge und „Stadt“ bzw. „Stadtgebiet“ ist ja doch recht gut abgrenzbar … Am Ende können Sie wahrscheinlich am Besten entscheiden ob das noch zum Stadtgebiet gehört oder nicht (zur Not mal die hiesigen Einwohner fragen) … In jedemfall gelten die Sätze auf dieser Seite aber erst für Dienstreisen, die ab dem 01.01.16 stattfinden!
Wie berechne ich den Abzug fürs Frühstück, wenn der Mitarbeiter dieses am Abreisetag erhalten hat?
20 % von 12€ = 2,40€ oder trotzdem 20 % von 24€ = 4,80€?
Hallo, ausgehend vom Ganztagessatz – also 4,80 € (auch wenns am An- oder Abreisetag war).
Hallo,
ich fliege für 4 Wochen auf Dienstreise.
Natürlich hat man auch freie Tage in dieser Zeit.
Muss der Arbeitgeber an diesen freien Tagen auch das Tagesgeld bezahlen?
mfg
Hallo Christina,
gibt es dafür eine rechtliche Grundlage? Ich habe auch einen Arbeitnehmer, der am Anreisetag 12 € bekommt, die um ein Abendessen gekürzt werden müssen. Meine Kollegen sind der Meinung, die Kürzung beträgt dann 40% vom tatsächlichen Betrag, also 12€. Ich denke aber auch, dass die Kürzung vom Tageshöchstsatz berechnet wird, also von 24€. Wie kann ich das den Kollegen beweisen?
Wie wird das Frühstück im Ausland verrechnet?
Auch mit 20% vom Tagessatz?
Wie verhaält sich dass, wenn ich von 18:00 Uhr bis 03:00 Uhr des nächsten Tages auswärts ohne Übernachtung arbeite? Sind das dann 2x kleiner Satz, 1x kleiner Satz oder garnichts?
Kann ich den Verpflegungssatz auch als Selbstständiger Steuerlich geltend machen, in meiner Einkommenssteuererklärung ????????????????
Ja. Die Pauschalen zum Verpflegungsmehraufwand können in den Betreibsausgaben erfasst werden. Siehe hierzu auch den neuen Artikel in unseren FAQ.
Wie ist es wenn Unternehmer Bsp. am Mittwoch (Tag 1) früh 6:00 Uhr abreise, dann den ganzentags arbeitet dort in Pension übernachtet, Donnerstag (Tag 2) bis aben arbeitet und dann nach Haus fährt ankunft 22:30Uhr?
Hi, klingt nach einem Tag Anreise (12 €) und einem Tag abreise (12 €)….
Hallo.
Wie verhält es sich, wenn ein AN an einem Arbeitstag zunächst 12 Stunden auf Dienstreise ist, dann eine Pause von mehreren Stunden hat, aber an dem selben Tag noch zu einer mehrtätigen Dienstreise aufbricht? Bekommt dieser AN dann 2×12€?
hi bei zum beispiel 3 Tagen also
1. Tag Anreisetag 12€
2. Tag Ganztägig 24€
3. Tag Abreisetag 12€.
kommen da jetzt die Übernachtungspauschalen von 20€ pro Nacht zusätzlich dann dazu?
Sprich in dem Fall dann 40€ von 1. auf 2. Tag und 2. auf 3. Tag?
wäre ja dann 12€+24€+12€+40€= 88€???
Reise innerhalb Deutschlands
vielen Dank MfG
Solange kein Hotel gestellt wird. Richtig.
Es erfolgt pauschale versteuerung von 12 bzw. 24 euro. doch die firma bezahlt das doppelte (freiwillig) also 24 bzw. 48 euro. was ist zu tun?
Hallo !
Ich bin Aussendienstmitarbeiter.
Ich beginne meine Arbeit (schliesse meine Wohnungstür) um 05:00 Uhr und bin z.B. um 14:00 Uhr fertig und fahre 45min. bis nach Hause.
Das wären doch 9 Std. Arbeitszeit. Nun kann ich mir doch für diesen Tag 12€ schreiben.
Korrigiert mich wenn ich falsch liege!
MfG
Tim
Hallo,
Gilt das auch für Zeitarbeiter?
Ich war letztes Jahr bei mehreren zeitarbeitsfirmen und für viele deren Kunden geschickt worden. Dann habe ich doch keine feste Tätigkeitsstätte, oder doch?
Hallo,
eine Frage.
Nach 3 Tagen in den Niederlanden, muss ich am Abreisetag 9,60 Euro oder 6,20 Euro vom Tagessatz abziehen?
Mfg Christian
40% für den kompletten Tagessatz bei Mittag- und Abendessen und 20% für den kompletten Tagessatz für das Frühstück …
Welche Pauschale erhalte ich, wenn sich die Abreise über 2 Tage erstreckt, also z. B. Rückfahrtbeginn am 15.03.2016 um 10:00 Uhr und Ankunft am Heimatort am 16.03.2016 um 11:30 Uhr?
Die niedrigste Spesen dieser Welt sind in Deutschland. Bezahlt sind 12€ für 8 Stunde und 24€ für 24 Stunde. Man sagt: dass wegen die niedrige Inflation ! Aber was für ein Monats Einkommen in Eritrea existieren, wann dort die Spesen sind mit 31€ für 8 Stunde und 46 € für 24 Stunde pro Reisenden( Arbeiten) Tag bezahlt? Wie viel kostet ein Semmel in Eritrea und wie viel in Deutschland ?? In Deutschland sind die Preise und Monats Löhnen niedriger als in Eritrea ?? Echt Scheiße !!
Hallo…ich habe eine Frage zur Reisekostenabrechnung.
Ich fliege am 1. Tag nach Paris und fahre von dort aus gegen 18:00 Uhr nach Laval, wo ich übernachte und am nächsten Tag frühstücke. Bis 17:00 Uhr bin ich auf einer Messe in Laval und fahre anschließend nach Paris, übernachte hier die 2. Nacht und frühstücke auch hier und fliege um 6:20 Uhr zurück nach Deutschland.
D.h. ich kann am Anreisetag die Halbtagspauschale von 29,00 € für Laval ansetzten denke ich?
Für den Zwischentag,den ich halb in Laval und halb in Paris verbringe, kann ich die Ganztagspauschale von 58,00 € für Paris ansetzen? (letzter Aufenthaltsort. Für den Abreisetag nehme ich die Halbtagspauschale von Paris von 39,00 €?
Jetzt muss ich aber noch die beiden Frühstücksmahlzeiten abziehen? Nehme ich hier für die Kürzung 2 Mal 20% der Pariser Tagespauschale oder 1 Mal 20% von 44,00 € (Laval) und 1 Mal 20% von 58,00 € (Paris), obwohl ich für den Zwischentag ja die Pariser Tagespauschale von 58,00 € ansetze. (was eigentlich für die Kürzung mit 2 Mal 20% Pariser Tagespauschale sprechen würde?)
Ist da nicht ein Fehler im Beispiel?
Am 3. Tag ist doch sicherlich auch ein Frühstück abzuziehen, oder?
Hallo, nein. Eigentlich war es genau so gedacht, dass am 3. Tag kein Frühstück verzehrt wird (stand ja auch nicht im Text mit drin). Das Beispiel ist also richtig – aber anscheinend nicht gerade intuitiv (denn diese Frage wurde auch schonmal von einem anderen Nutzer gestellt). Ich habe daher das Beispiel jetzt mal so umgeschrieben, dass auch am 3. ein Frühstück im Hotel eingemommen wird… Ich hoffe jetzt passt alles und das Beispiel wird etwas eingänglicher! VG, Jan.
Hallo,
gibt es eine bestimmte Anzahl Km, die der Arbeitsort von der Firma entfernt sein muss?
Nein! Es gibt sogar Berufe mit Fahrtätigkeiten (z.B. Paketfahrer oder Rettungsdienst oder Einsatzwechseltätigkeit), die entsprechend jeden Tag VMA geltend machen können ….
Wer kann mir helfen, ich brauchen den Verpflegungsmehraufwand Betrag für die Bahamas einmal ohne Hotel und einmal mit Hotel.
vielen dank im voraus.
Hallo, seit kurzem berechnet mir mein Chef nur noch 12 Euro wenn ich in der Firma im LKW übernachten muß, obwohl ich 320 km von meinem Heimatort entfernt bin, ich habe keine Möglichkeit nach Hause zu fahren.
Was sollte ich hier ausgleichen am Jahresende, mir stehen doch 24,-Euro zu? Immer wenn ich in der Firma bin zieht man mir das ab, ist das neu?
Hallo, der Chef hat grundsätzlich das Recht dazu, abweichende Regeln zu definieren. Wenn einem mehr Verpflegungsmehraufwand zusteht, als der Chef am Ende auszahlen möchte, dann bleibt einem leider nur der Weg, dies über die Steuererklärung zu machen (was weh tut, denn hier wirken sich die Aufwände nur indirekt auf das zu versteuernde Einkommen aus und man bekommt natürlich nicht das ganze Geld zurück). …
Guten Abend,
Ich war unlängst mit einem Kollegen für 5 Wochen zur Installation einer Anlage in Georgia. Der Kunde befindet sich etwa 10 Km ausserhalb der Ortsgrenzen von Atlanta. Dort haben wir auch nahebei Quartier bezogen (Hotel). Der Pauschbetrag für Atlanta beträgt auch betriebsintern 122.-€, die uns jetzt mit dem Hinweis vorenthalten werden, dass wir ja nicht in Atlanta selbst gearbeitet und gewohnt hätten. Natürlich sind wir ziemlich enttäuscht, zumal die Lebenshaltungskosten ja nicht schlagartig an der Stadtgrenze abgenommen haben. Wir sehen Sie dieses Problem?
Vielen Dank für Ihre Antwort!
es grüßt Sie freundlich
Wolfgang Rottler
Hallo, ich bin kein Rechtsanwalt und kein Steuerberater. Kann an dieser Stelle also nicht auf Einzelprobleme eingehen … Ich möchte aber darauf hinweisen, dass dem Arbeitgeber bei der Gestaltung der Pauschalen relativ große Freiheiten gelassen sind. Er hätte Ihnen ohnehin einen niedrigeren Betrag auszahlen dürfen – unabhängig davon wo Sie genächtigt und gewirkt haben. Differenzbeträge sind dann immer in der Steuererklärung geltend zu machen – hier müsste man sich dann ggf. mit dem Finanzamt absprechen, wie das Problem zu lösen ist …
.. das Beispiel ist falsch. An Tag 1 ist der Reisende weniger als 8h unterwegs und kann also keine Mehraufwände geltend machen.
Bei mehrtägigen Reisen, an denen keine Übernachtung in der eigenen Wohnung stattfindet, ist die Abwesenheitszeit am Anreisetag meiner Einschätzung nach egal (siehe auch § 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 2 EStG).
Wie siehts es gemäß dem theoretischen Fall aus, dass am Abreisetag sowohl Frühstück als auch Mittagessen gestellt werden? Da für den Abreisetag die untertätige Pauschale gilt würde die Minderung den Betrag übersteigen.
Bsp. Inland:
12 € (Abreisetag)- 4,80 € (Frühstück)- 9,60€ (Mittagessen)
Wie verfährt man in diesem Fall? abrechenbare Pauschale 0 € oder -2,40 €? Konnte dazu keine Quelle finden.
Hi, die 0 Euro ansetzen ….
Wer bestimmt diese Sätze und nach welchen Kriterien?
Wer wie ich viel in der Welt unterwegs ist, merkt schnell, dass die Sätze zum Teil total unlogisch sind.
Hallo.
Ein Kollege reist am 1. Tag Richtung Dänemark, übernachtet in Deutschland und am 2. Tag reist er weiter und trifft in Dänemark ein. Rechne ich dann für den 1. Tag 12 Euro (Hinreise) und für den 2. Tag 40 Euro (Anreise Dänemark) oder bekommt er für den 2. Tag den vollen Satz (60 Euro) für Dänemark?
Hallo,
ich habe auch eine Frage. Mein Kollege (Pilot) fliegt an Tag 1 nach Frankreich, übernachtet dort (incl. Frühstück). Am Tag 2 fliegt er nach Deutschland zurück.
Im Seminar 2015 sagt man mir, dass ich für den 1. Tag den Auslandstagesatz nehmen darf, für den 2. Tag aber nur Deutschland, da seine letzte Tätigkeitsstätte an diesem Tag (aufgrund seiner Pilotentätigkeit) in Deutschland ist.
Er bekommt also nur 12 EUR für den 2. Tag. Welchen Satz ziehe ich ihm für das Frühstück in Frankreich an diesem Tag ab? 4,80 EUR (Deutschland) oder 8,80 EUR (Frankreich)? In meinem Reisekostenprogramm kann ich seit dem Update 2016 das Land eingeben bei der Verpflegungspauschale.
Vielen Dank für Eure Antworten im Voraus.
VG
Klingt gut. Ich hätte für Tag 2 die deutsche Abreise-Pauschale angesetzt und davon 20% (4,80 Euro) gekürzt ….
Hallo!
Ich war im Rahmen meines Studium für ein 4Monate dauerndes Praktikum in Polen (Danzig). Kann ich entsprechend für jeden der ca 120Tage einen Verpflegungsmehraufwand von 29€ angeben?
Muss dieser nachgewiesen werden oder gilt diese Summe als Pauschale?
Danke für Ihre Hilfe!
Was ist wenn man in der Schweiz 10 Stunden arbeitet, aber dann in Deutschland aber nicht zu Hause übernachtet? Etlicher Satz gilt?
Beispiel Verpflegungsaufwendungen bei einer Dienstreise:
Ich bin auf einer Dienstreise nach Italien 3 Tage unterwegs.
Am 2. Tag arbeite ich bei einem Kunde bis 17.00 Uhr, übernachte noch im Hotel und trete am
3. Tag die Heimreise um 8.00 Uhr an, Ankunftszeit um 13.00 Uhr zu Hause.
Welche Verpflegungspauschale bekomme ich am Heimreisetag?
Hallo Mani, die Pauschale für den An-/Abreisetag hätte ich gesagt (12h-Pauschale) ….
Hallo , ich bin Lkwfahrer, und fahre im internationalen Fernverkehr , auf einer Linie zwischen Amsterdam und Oslo , mit zwei Fahrern. Wir tauschen immer um 21 Uhr in Padborg , Dänemark , gilt für uns auch der Anreisetag, von 21 Uhr bis 24 Uhr ? Vielen Dank im voraus!
MfG Frank
Hallo,
ich fahre 3 x die Woche um 6 Uhr von D nach Dk und bin dort in unseren Büro tätig. Ich bin meistens zwischen 19 und 20 Uhr Wieder Zu Hause. Was kann ma da ansetzen ?
@ Uwe v. 20.07.2016:
Wenn Ihr Büro in Dk lt. Arbeitsvertrag Ihre erste Tätigkeitsstätte ist, können Sie nichts ansetzen, da Sie dann nicht außerhalb dieser tätig wären. Was ist dann aber mit den 2 Tagen der Woche, an denen Sie woanders tätig sind?
Wenn das Büro in Dk aber nicht Ihre erste Tätigkeitsstätte ist, dann greift diese Regelung lt. Randziffer 46 des BMF-Schreibens v. 24.10.2014 über die Neuregelung der Reisekosten:
„Für eintägige auswärtige Tätigkeiten ohne Übernachtung kann ab einer Abwesenheit von
mehr als acht Stunden von der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte eine Pauschale von
12 Euro berücksichtigt werden. Dies gilt auch, wenn der Arbeitnehmer seine auswärtige
berufliche Tätigkeit über Nacht (also an zwei Kalendertagen) ausübt – somit nicht übernachtet – und dadurch ebenfalls insgesamt mehr als acht Stunden von der Wohnung und der
ersten Tätigkeitsstätte abwesend ist.“
Ich hoffe, diese Info hilft Ihnen weiter. Ansonsten empfehle ich Ihnen die Ausführungen des BMF-Schreibens, die Großteils verständlich geschrieben sind.
Wie sieht es mit der Regelung bis zum 15. Tag gibt es 24,00€ und ab dem 15. Tag gibt es nur 12,00€ pro Tag aus? Gilt das dann bei Unterkünften mit ohne Frühstück (19,20€ und ab dem 15.Tag dann von den 12,00 auch noch 20% abziehen?
Danke und liebe Grüße
eva
Hallo,
wie erhalte ich Informationen über die Pauschalen von Ländern die in der Tabelle nicht aufgeführt sind?
In meinem Fall handelt es sich um Dienstreisen in den Irak.
MfG
Hallo Oliver,
danke für deinen Kommentar. Einen Hinweis darauf, wie das zu regeln ist findest du im jeweiligen BMF-Schreiben. Für 2016 sind die Pauschalen im BMF-Schreiben am 09.12.2015 veröffentlicht worden. Hierin findet sich folgender Hinweis: „Für die in der Bekanntmachung nicht erfassten Länder ist der für Luxemburg geltende Pauschbetrag maßgebend, für nicht erfasste Übersee- und Außengebiete eines Landes ist der für das Mutterland geltende Pauschbetrag maßgebend.“ Entsprechend ist beim Irak also die Verpflegungspauschale für Luxemburg anzusetzen! Viele Grüße, Jan.
Hallo
Habe mal eine Frage muss ich das Frühstück auch abziehen wenn auf der Hotelrechnung inkl. Frühstück steht,also das Frühstück nicht extra mit einen Betrag ausgewiesen ist.
Hallo,
ich finde nur Reisekostenformulare bis 2015.
Gibt’s auch eines für 2016?
VG
Thorsten Mehnert
Was genau meinst du mit Formularen? Die Formulare auf dieser Seite solltest du einfach auf 2016 adaptieren können?!
Hallo, ich bin seit Anfang November als Freiberufler für ein deutsches Unternehmen in Uganda als Projektleiter tätig.Kann ich der Fa. für die gesamte Zeit die kaländertägigen Sätze von 129 € Übernachtung und 35 € Verpflegung in Rechnung stellen?
Hallo, gibt es da keine Absprachen? Ich hätte als Freiberufler vereinbart, dass die tatsächlichen Kosten (mit entsprechenden Belegen in Kopie) weiterverrechnet werden …. Wenn das nicht geht oder möglich ist, kann man sicher die Pauschale argumentativ als Wertansatz heranziehen….
Hallo,
ich hätte da mal eine Frage:
Der AN war vom 09.08.16 (ab 05:30) Uhr bis zum 10.08.16 (19:00 Uhr) auf Dienstreise. Am Tag der Anreise ging der AN in ein Restaurant zum Essen. (RE-Betrag 32,- €)
Wie ist zu Verfahren? Erhält der AN den VMA? Falls ja muss ich Diesen kürzen?
Vielen Dank
Hallo Alex, ich hätte gesagt: 2x An- bzw. Abreisebetrag (wenn DE, 12 Euro). Wenn das Essen im Restaurant aus eigener Tasche bezahlt worden ist, dann ist das über den VMA abgegolten und es wird weder was erstattet, noch gekürzt. Hat der Arbeitgeber das Essen bezahlt, so ist entsprechend um 40% zu kürzen.
hallo
ich wollte mal fragen wie das genau ist wenn ich 8 std gearbeitet habe bekomme ich dann die 12€ ?
oder brauche ich z.b. 8std und 5min für das Geld zu bekommen?
lg
Hallo.
Ich finde hier in der Länderliste leider nicht die Färöer Inseln?
Gibt es da eine andere Liste? Oder wie ist das da ?
Könnt ihr mir da bitte eine Auskunft geben, was ich da eintragen darf
in der Abrechnung?
Dankeschön!
Hallo,
ich hätte 2 Fragen:
Bei Ihnen steht „ab 8 Std. 12€“ ( =>) Beim Bfm steht „über 8 Std. 12€“ (>). Was ist richtig?
Ab wieviel Km Entfernung vom Arbeitsplatz gilt die Regelung mit dem Verpflegungsmehraufwand?
MfG
Hallo, ab wann zählt ein Frühstück als Frühstück?
Wenn kleine Snacks z.B. Kekse, Kaffee, etwas Obst gereicht werden, zählt das schon als Frühstück?
Vielen Dank Wunderlich
Hallo zusammen,
was gilt, wenn ich z.B. in Lichtenstein einen Termin habe (2 Tage lang), mein Hotel aber in Österreich ist, gilt dann der Tagessatz für Österreich oder für Lichtenstein?
Danke für eure Antwort,
Gruß
Mario
Hallo,
Wie ist das mit Verpflegungs mehraufwand im Rettungsdienst
Wenn ich die Tabelle anschaue fällt sofort auf das, das Deutschland mit die niedrigste Spesensätze zahlt der Welt. Eine Anpassung um 200% wäre das mindesten, oder ist das Land Arm, Schande.
Auch hierzu nochmal der Hinweis: Es geht nicht darum, die Verpflegungskosten zu decken. Es geht darum den MEHRAUFWAND zu decken, der durch die Verpflegung entsteht. Dieser dürfte im Ausland höher sein, als in DE.
Warum erhöht Deutschland nicht die Spesen Sätze????
Ich bin Freiberufler. Kann ich die o.g. Tagessätze für einen Verpflegungsmehraufwand + Übernachtungspauschale bei einer Auslandsreise bei der Steuer als Ausgabe anführen?
Was wenn es sich um eine längere Reise handelt, bei der ein Teil der Reise privater Natur war (c. 1/3) kann ich dies einfach herausrechnen und nur die beruflichen Tage anrechnen? Was ist dann mit den Flugkosten dieser Reise – auch 1/3 privat , 2/3 beruflich anrechnen?
Gibt es Obergrenzen für die Dauer einer Reise, was die Steuer angeht?
Vielen Dank für Tipps.
Wo finde ich bitte die genaue Auflistung was in einer Lohnabrechnung stehen muss ? Müssen Stunden aufgeschlüsselt werden wenn man Monteur ist.
Und wer trägt bitte die Kosten für ein Spesenkonto ?
mfg Michelle
Hallo,
wie sieht das bei 2 Fahrten zur Arbeit am Tag aus?
Bekomme nur eine angerechnet.
1. Arbeitsblock 9-12:30
2. Arbeitsblock 19 – 22:00 uhr
Gibt es hier für mich noch was zu holen?
Hallo zusammen, ich habe jetzt viele Kommentare gelesen, aber komme trotzdem nicht zu einem Ergebnis.
Folgender Sachverhalt:
Dienstreise Montag bis Donnerstag – Arbeit in der Schweiz / Übernachtung in Deutschland
Man kommt Montag Abend im Hotel in Deutschland an, Dienstag und Mittwoch arbeitet man in der Schweiz und übernachtet in Deutschland und Donnerstag arbeitet man in der Schweiz und fährt dann zurück zum Heimatort.
Wie lauten hier die Sätze? (12,00 + 24,00 + 24,00 + 41 abzüglich der entsprechenden Prozente)
Als Berufskraftfahrer bekomme ich Montags und Freitags 12€ und Dienstag bis Donnerstag 24€. Ich übernachte im LKW stehen mir dann die Täglich 20€ für diese Übernachtung zusätzlich zu? Kann ich diese bei der Steuererklärung absetzen wenn der Arbeitgeber das nicht zahlt?
Hallo wer kann helfen …
Wie hoch ist der Satz für den Verpflegungsmehraufwand für eine zweitägige Reise ohne echte Übernachtung („Übernachtung/Pause“ im LKW) Abreise Tag 1 um 03:00 Uhr, Ankunft Tag 2 um 06:30 Uhr?
Gilt das als An- und Abreitag mit je 12,00 € oder nur einmal mit 12,00 € über die Mitternachtsregelung für den ersten Tag?
Danke!
ich war 14 Tage auf Sylt zum Arbeiten Täglich 8 Stunden. hatte 46-48 Euro mit meinem Arbeitgeber ausgemacht, nun hat er mir nur 19,20 pro Tag erstattet und für den anreise Tag 11 Stunden unterwegs 12,00 Euro erstattet und Rückreisetag auch 11 Stunden unterwegs nur 7,20 erstattet.
Kann ich dagegen angehen, da der ausgemachte Preis nicht eingehalten wurde????
Hallo Evelyn, der Arbeitgeber kann dir letztendlich zahlen was er will. Die „offiziellen Beträge“ oben für Deutschland, weniger oder auch mehr. Wichtig ist, was ihr beide miteinander absprecht. Wenn es andere Absprachen gab, dann hast du kein Problem mit den Mehraufwänden, sondern ein arbeitsrechtliches…. Im Notfall musst du dich da von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten und vertreten lassen …
Hallo,
hier ist die Frage zwar schon oft gestellt aber leider nicht beantwortet.
An- u. Abreisetag werden mit 12€ entlohnt. Wie ist es aber wenn die Heimreise am Donnerstag beginnt aber erst Freitag 02:00Uhr Ankunft ist? Praktisch ist man am Donnerstag mehr als 24h von zu Hause weg und müsste 24€ bekommen und Freitag nichts da weniger als 8h von zu Hause weg.
Hallo, mein Arbeitgeber ist der Landkreis in dem ich auch wohne. Ich bin im Rettungsdienst tätig und fahre zu meiner Wache rund 30Km und bin dann dort 12h tätig. Kann ich die Pauschale auch abrechnen? Zudem besetze ich auch ab und anderen Wachen im Landkreis mit. In Arbeitsvertrag steht drin, das mich der Arbeitgeber in allen Wachen des Landkreises einsetzen kann
Hi! Danke erstmal das du da bist – ich finde dein Job gehört zu den wichtigsten überhaupt und ich habe großen Respekt vor dem, was ihr jeden Tag leistet *daumenhoch*! Zu deiner Frage: Ja, oft ist das so. Im Artikel zur Ersten Tätigkeitsstätte gibt es einen entsprechenden Absatz direkt dazu! Weitere Informationen gibts auch hier.
Zitat: „Die Spesensätze 2016 werden stets für maximal 3 Monate gezahlt. Bei längeren Reisen geht das Finanzamt nicht mehr von einer Dienstreise aus, hier kommen daher andere Regelungen zum Einsatz.“
Gelten diese 3 Monate als Summe im Jahr wenn ich z.B. einmal pro Quartal zum gleichen Kunden ins Ausland reise, wird dann das 4.te Quartal nicht mehr berechnet. Oder anders herum gefragt, wie lange muss ich unterbrechen damit die 3 Monate erneut anlaufen?
Nein, die 3 Monatsfrist fängt quasi „von vorne“ an, wenn dazwischen 4 Wochen Pause liegen (das heißt keine Reise an diese Tätigkeitsstätte stattfindet).
Hallo, wohne in Polem, arbeite in Deutschland bei einer deutschen Firma. Die Einsatzorte sind bundesweit. Es wird mir immer ein Hotelzimmer gestellt. Wie hoch sollte mir Verflegungsmehrauwandt behzalt werden.?
Gruss Peter
Hallo,
beginnt die 3 Monatsfrist für den Verpflegungsmehraufwand erst mit einer kompletten Abwesenheit (Schulung/Urlaub/..) von 4 Wochen neu? Oder beginnt die Frist auch schon neu, wenn in 4 Wochen statt der 3+ Tage nur 2 Tage für die Dienstreise anfallen? Fällt auch eine Woche mit einer 2 Tage Dienstreise in die Zählung der 3 Monatsfrist rein? Ich danke da an die Feiertage.
Vielen Dank
Hallo zusammen, kann ich einem Mitarbeiter Verpfelegungspauschale auszahlen, wenn er
Dauerhaft lass es 1 Jahr sein innerhalb von Deutschland arbeitet. Sein Arbeitsweg
Ist 90km hin und 90km zurück und arbeitet mindestens 8 std am Tag. Und kann ich diese Verpflegungskosten auch vollabsetzen steuerlich als Arbeitgeber?
Hi. Die Verpflegungspauschale gilt nur für Reisekosten (also fahrten die nicht an die erste Tätigkeitsstätte führen) und es gibt ein Limit von 3 Monaten, dass geprüft werden muss…
Hallo!
Mich wundert eigentlich, dass die Sätze im Ausland deutlich höher als in Deutschland sind, auch wenn es sich um Länder handelt, in denen besonders die Übernachtungskosten deutlich niedriger ausfallen. Ich weiß, wo ich in Ungarn und Rumänien unter 20 Euro übernachten kann, aber in Deutschland fällt mir leider nichts dazu ein. :(
Offensichtlich sind die Deutschen meistens im Inland unterwegs und der Staat zockt sie dabei auch noch ab. :(
(Mir ist klar, dass man auch die tatsächlichen Kosten ansetzen kann. Die Pauschale könnte aber auch ein bisschen realistischer sein! :( )
hallo Leute
ich arbeite normalerweise in Österreich
aber jetzt bin ich im Außendienst in Tschechien
ich fahre am Montag in der Früh los! mit einem Firmen Auto
ich übernachte 4 Nächte hier was wäre mein einkommen (Diäten)
Wie wird der Verpflegungsmehraufwand für Schichtarbeiter berechnet wenn Dienstbeginn Morgens um 7 ist und Dienstende am nächsten Morgen um 7 Uhr (24h Schicht)?
Werden beide Tage wie ein An-/Abreisetag berechnet?
Eine Frage: Ich muss für 3-4Wochen nach Südafrika. Wenn mein Chef sich um Hotelzimmer, Verpflegung und Transfer zwischen Hotel und Arbeitsplatz kümmert… habe ich dann noch Anspruch auf zusätzliche Zahlungen? Z.b. Trennungsgeld (so hieß das früher glaube ich)wenn mir das jemand beantworten könnte würde mir das sehr helfen.
Ich arbeite in einem Münchner Sicherheits Unternehmen. Bis zum 15. September 2016 war ich an einem Objekt in Garching bei München Entfernung vom Wohnort 37 km. Seit 16.September 2016 wurde ich an ein Objekt in Erding versetzt Entfernung 62 km vom Wohnort..An Arbeitstagen bin ich über 13 Stunden von Zuhause Abwesend.Frage: Welche Pauschalen und in welcher höhe kann ich diese
als Arbeitnehmer geltend machen?
Wie verhällt es sich bei Arbeitern (z. B. Dachdecker/Elektriker usw.) die mehr als 8 Stunden von der eigentlichen Arbeitsstelle entfernt arbeiten. Gab es da nicht auch immer Verpflegungsmehraufwand?
Hallo !
Ich habe eine Frage . Meine Arbeitszeit fängt um 7 Uhr in Hamburg an . Wir treffen uns schon früh um halb sech in der Firma um die 90 min Fahrt bis dahin zu fahren . Nach 8,25 Stunden arbeit fahren wir wieder in die Firme und das sind wieder etwa 90 Minuten . Wieviel würde mir da an Verpflegungskosten zustehen ?
Danbke für eine Antwort
Kommt drauf an. Wenn der Arbeitsort nicht als erste Tätigkeitstätte angesehen wird und tatsächlich eine Auswärtstätigkeit vorliegt, dann lassen sich ggf. für 3 Monate der Tagessatz für Arbeiten > 8 Stunden ansetzen.
Hallo,
wie ist es, wenn ich als Selbständiger zu einem Kunden fahre, es handelt sich um eine Dienstreise und den Anreisetag (bzw. gleichzeitig auch wieder den Abreisetag? Am Anreisetag wird ja nicht auf die tatsächliche Abwesenheit geschaut, d.h. ich kann die 12€ ansetzen, auch wenn die Abwesenheit kleiner 8h war, z.B. nur drei Stunden?
Vielen Dank im Voraus für nachvollziehbare Antworten!