Verpflegungsmehraufwendungen bei (mehrtägigen) Flugreisen?

Verpflegungsmehraufwendungen bei (mehrtägigen) Flugreisen?

Gerade hat Peter hier in den Kommentaren gefragt, wie es denn ist wenn man über nach per Flugzeug in ein anderes Land anreist. Welche Sätze für den Verpflegungsmehraufwand gelten dann? Noch etwas spannender wird diese Frage, wenn man über mehrere Tage (mit einem Zwischentag) fliegt.

Flugreisen, Abflug und Ankunft an einem Tag

Tatsächlich ist es so, dass bei mehrtägigen Flugreisen einige Besonderheiten zu beachten sind. So gilt ein Land als erreicht, sobald ein Flugzeug dort landet (Zwischenlandungen bleiben unberücksichtigt). Bei Eintägigen Flugreisen (es wird morgens in Deutschland gestartet im Laufe des gleichen Tages landet der Flieger auf dem Flughafen des Ziellandes) wird also die Pauschale zum Verpflegungsmehraufwand des Ziellandes angesetzt.

Beispiel: Ein Geschäftsreisender fliegt am morgen in Deutschland ab und erreicht gegen 13 Uhr mit dem Flieger sein Reiseziel in Litauen. Er setzt für diesen ersten Reisetag die Pauschale für Verpflegungsmehraufwendungen für Litauen (2018 sind das 16 Euro) an.

Flüge über zwei Tage (also über Nacht)

Bei Flugreisen die über Nacht gehen wird es schon etwas umfangreicher. Wie bereits oben beschrieben gilt ein Reiseziel als erreicht, sobald der Flieger landet (Zwischenlandungen bleiben ohne Berücksichtigung). Das heißt für den Tag des Abfluges sollte die Anreise-Pauschale im deutschen Inland angesetzt werden und für den Tag der Ankunft im Ausland wird die Pauschale des Ziellandes angesetzt.

Beispiel: Ein Flugreisender startet Abends in Deutschland und fliegt nach Kuba. Dort landet er erst am Vormittag des nächsten Tages und beginnt mit seiner Arbeit. Für den Tag des Abflugs setzt er (meiner Meinung nach) die Inlandspauschale für die Anreise aus Deutschland (12 Euro) und für den Tag der Landung setzt man die Pauschale aus Kuba (2018 waren das 31 Euro) an.

Verpflegungsmehraufwand bei mehrtägigen Flugreisen

Spannend wird es bei der Reisekostenabrechnung, wenn eine Flugreise über mehrere Tage geht. Wenn ich also beispielsweise am Abend in Deutschland starte und erst am übernächsten Tag meinen Zielflughafen im Ausland erreiche. Welche Pauschale gilt dann für den Verpflegungsmehraufwand?

Solche Reisen sind zwar selten, doch, sie kommen vor. Hier wird dann am Abreisetag die inländische Pauschale angesetzt, für den Zwischentag gilt die Pauschale (ganztägig) aus Österreich (2018 sind das 36 Euro) und am Tag der Landung gilt dann die Pauschale für das Zielland. Warum Österreich für den Zwischentag? Tja, dass wissen vermutlich nur die Profis aus dem Finanzministerium! Ist halt so … Zwischenlandungen bleiben übrigens hier unberücksichtigt.

Beispiel: Ein Flugreisender startet spät am Abend in Deutschland und reist geschäftlich nach Hongkong (China). Dort landet landet der Geschäftsreisende erst am Morgen des übernächsten Tag und beginnt mit der Arbeit. Für den Tag des Abflugs setzt er (meiner Meinung nach) die Inlandspauschale für die Anreise aus Deutschland (12 Euro) an, der Zwischentag wird mit der österreichischen Pauschale (ganztägig also 36 Euro) in der Reisekostenabrechnung abgerechnet und Tag der Landung setzt der Reisende den Betrag für Hongkong (49 Euro) an.

11 Antworten auf „Verpflegungsmehraufwendungen bei (mehrtägigen) Flugreisen?“

  1. Hallo
    ich bin sehr oft im Flugzeug unterwegs
    so geschehen am 09.09.15 Abreise von zuhause 7:00 Abflug 10:20 nach San Francisco Ankunft 09.09.15 14:00Uhr also reine Flugzeit >10h auf dem Ticketein Mittag essen &ein snack ausgewiesen.
    am 13.09.15 Abreise 14:55 Ankunft Deutschland14.09.15 10:50 Uhr auch dafür ein Abendessen & ein Frühstück
    zuhause angekommen 14:00Uhr
    wie mache ich meine Abrechnung richtig

    Unsere Finanzminister und deren Mitarbeiter sind wohl nur Business unterwegs und da sind vollwertige Mahlzeiten im Preisabzug gerechtfertigt. Ich bin auch der Meinung das eine Tüte Chips keine alternative zu einer Mahlzeit oder einem Frühstück sein kann.
    Gibt es eine Beschwerdestelle oder gibt es eine
    Möglichkeit diese Spesenabrechnung unter Vorbehalt zu unterschreiben??
    ACHTUNG : falsche Spesenabrechnungen sind ein wichtiger Grund um Kündigungen auszusprechen.

  2. Bei eintägigen Flugreisen gilt ein land als erreicht, sobalt ein Flugzeug dort landet.
    Welche Uhrzeit ist hier maßgeblich? Die lokale Uhrzeit am Abflugsort (Deutschland) oder die lokale Ortszeit am Zielort?
    Bsp.: Start in Deutschland Landung in Helsinki
    Finnland hat eine Stunde Zeitverschiebung, die Landung erfolgt um 23:45h deutscher Zeit = 00:45h finnischer Zeit.

  3. Hallo,
    was ist nun richtig und wo steht das im Gesetz, wenn man ein Flugticket (Beispiel morgens Köln-Berlin, abends zurück Berlin-Köln) bucht, wo ausgewiesen ein Snack steht (Ticket bezahlt vorab schon der Arbeitgeber) und im Flieger bekommt man dann morgens nur einen Salzbrezel und abends eine Tüte Chips. Müssen dann hier für morgens die 4.80 € und für abends die 9.60 € tatsächlich abgezogen werden? Das ist wichtig, da ich dieses demnächst für meinen neuen Job benötige. Vielen Dank im Voraus! Mit freundlichen Grüßen Moni Adams PS: Lt. BMF vom 20.4.2015 muss man wohl bei Snacks keine Kürzung der Pauschalen vornehmen? Gab es danach noch ein neues Gesetz, evt. in 2016???

  4. Hallo,
    ich habe noch eine Frage:
    Angenommen der Reisende fährt morgens von Köln-Berlin und am nächsten Nachmittag wieder von Berlin nach Köln zurück (Übernachtung incl. Frühstück bezahlt der Arbeitgeber). Er erhält ja dann am Anreise- und am Abreisetag jeweils 12,00 € = 24 €.
    Am Anreisetag erhält der Reisende Mittag- und Abendessen vom Arbeitgeber und am Abreisetag Frühstück und Mittagessen. Insgesamt müsste er sich ja dann 3 x Hauptmahlzeiten und 1 x Frühstück abziehen, so dass er an die Firma noch 9,60 € zurück zahlen müsste. Klar das er das nicht muss, aber diese Fragen kommen in unserer Firma schon vor und daher möchte ich nur genau wissen, wo das steht, in welchem Gesetz und in welchem Paragraph. Könnten Sie mir hier bitte helfen. Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Moni Adams

  5. Hallo
    Wie ist der Verpflegungsmehraufwand zu berechnen für Hawaii(Big Island) im Jahre 2015?
    Und wie kann ich meine Abrechnung richtig machen?
    Bsp. Ich fliege am 18.2. in der Früh in Deutschland los und komme am 18.2.abends auf Hawaii an (wg. Zeitverschiebung!)
    Am 25.2. Rückflug und Ankunft am 27.2.
    Dankeschön.

  6. Hallo,

    ich arbeite im Ausland und fliege jaehrlich mit einem von meiner Firma bezahlten Flugticket nach Deutschland. Aufgrund der teilweise schwierigen Streckenverbidnung bin ich bei der Rueckreise in mein entsandtes Land auf eine Uebernachtung in Houston angwiesen, da der naechst moegliche Weiterflug erst am morgen des naechsten Tages moeglich ist. Meine Firma hat sich geweigert mir die dabei entstandenen Kosten und Verpflegungsmehraufwendungen zu erstatten. Wie ist die rechtliche Sachlage dazu?

  7. Hallo!

    Sind Sie sich wirklich sicher, dass das Beispiel unter „Flüge über zwei Tage (also über Nacht)“ korrekt ist?

    Hier setzen Sie für den Abflugtag die Halbtagspauschale für Deutschland an, was ich noch irgendwie nachvollziehen kann, wobei wir bei uns in der Firma schon seit jeher die Pauschale des Ziellandes abrechnen und sich darüber auch noch niemand beschwert hat.
    Aber warum wird für den Ankunftstag nur die Halbtagespauschale für Kuba angesetzt? Wenn ich morgens in Kuba lande und am abend vorher zu hause losgeflogen bin, bin ich doch offensichtlich den ganzen Tag nicht zu hause sondern im Ausland?!

  8. Hallo,
    Meine Frage ist ähnlich aber mit einem kleinen Unterschied – Geschäftliche Reise wie folgt:
    1. Tag: FRA nach NY, USA (Anreisepauschale NY…OK)
    2. bis 3. Tag: Arbeite in NY (2 x Tagespauschal NY… OK)
    4. Tag: Abreise aus NY 16:00 – Ankunft in Frankfurt ca. 08:00 am 5. Tag. (Was ist korrekt hier?)
    Vielen Dank im Voraus!

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