Wer zahlt die Reisekosten der Lehrer?

Eigenbeleg bei der Reisekostenabrechnung

Eigenbeleg bei der ReisekostenabrechnungKlassen- und Bildungsfahrten werden von den Eltern als sinnvoll erachtet. Die Schüler nehmen diese Art von Abwechslung gerne mit und freuen sich meist auch auf längere Ausflüge. Die Lehrer haben jedoch die Aufsichtspflicht und führen dabei noch ein Bildungsprogramm durch. Es stellt sich durchaus die Frage, wer für die Reisekosten der Lehrkörper zahlt.

Warum die Lehrer die Reisekosten nicht zahlen

Die Lehrkörper absolvieren die Fahrt im Rahmen ihres Berufes. Wer von seinem Unternehmen zu Verhandlungen losgeschickt wird, der muss diese Kosten auch nicht selber übernehmen. Eine Klassenfahrt mag für die Schüler den Charakter eines Urlaubes haben. Aber die Lehrer haben die Aufsicht über ungefähr 30 Schüler und können daher nicht recht entspannen. Sie müssen sich um die Belange der Klasse kümmern, die Aktivitäten koordinieren und dafür sorgen, dass die Schüler nicht über die Stränge schlagen. Dies wird von den heimgebliebenen Kollegen und Eltern gleichermaßen erwartet.

Warum die Schule nicht zahlen kann

Die Schule ist der Dienstherr und sollte eigentlich für die Fahrten seiner Lehrer aufkommen. Die Bildungsanstalt ist jedoch kein Unternehmen, welches im Jahr Einnahmen aufweisen kann. Der Haushalt der Schule ist meist geregelt und für Klassenfahrten steht ein bestimmter Betrag zur Verfügung. In einer Schule Nordrhein-Westfalens stehen folgende Gelder pro Lehrstelle bereit.

Schule Fördergelder
Hauptschule, Realschule und Gesamtschule Ca. 128 €
Gymnasium Ca. 135 €

Bei der Anzahl an Fahrten steht nicht genügend Geld zur Verfügung, um die Lehrer vollständig zu übernehmen. Den Grundschulen stehen noch geringere Gelder für die Klassenfahrten der Lehrer zur Verfügung.

Warum die Eltern die Kosten übernehmen

Die Eltern sind die letzte Personengruppe in diesem Bereich, welche noch mitreden kann. Klassenfahrten werden von ihnen meist unterstützt und sollen auch durchgeführt werden. Eine direkte Zahlung der Kosten ist jedoch nicht vorgesehen. Wer mit einer großen Gruppe reist, der erhält oftmals einen Freiplatz. Dies bedeutet, dass eine Person aus dieser Gruppe nichts bezahlen muss. In einem solchen Fall könnten die Kosten umgelegt und neu verteilt werden. Dies würde die Gesamtbelastung jedes einzelnen senken. Da die Fahrten der Lehrer irgendwie bezahlt werden müssen, soll dieser Platz ihnen zustehen.

Früher wäre hier von einem beruflichen Vorteil und von Vorteilsnahme im Amt gesprochen worden. Jetzt wo Urteile vorliegen, die den Lehrern die vollständige Übernahme der Kosten zusprechen, nimmt das Schulministerium die Inanspruchnahme von Freiplätzen so hin. Eine alternative wären kostengünstige Fahrten. Natürlich sollte weder der Bildungsauftrag, noch die Sicherheit der Schüler dabei nicht in den Hintergrund rücken.

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