Gehen Leiharbeiter einer Auswärtstätigkeit nach?

Reisen, Junger Mann, der eine Reise unternimmt. Ob er seine Reisekosten wohl abrechnet?

Reisen, Junger Mann, der eine Reise unternimmt. Ob er seine Reisekosten wohl abrechnet?Leiharbeiter werden meist von einem Unternehmen angestellt, um Dienste und Leistungen zu erbringen. Diese finden jedoch nicht in einer festen Betriebsstätte statt. Der Leiharbeiter muss zum Kunden und dort seiner Arbeit nachgehen. Er ist dabei nicht grundsätzlich beim selben Kunden tätig und fährt auch nicht zwangsläufig zunächst in sein Unternehmen, welches ihn bezahlt. Ist es dem Leiharbeiter möglich, unter diesen Voraussetzungen, Reisekosten abzusetzen?

Können Leiharbeiter ihre Reisekosten absetzen?

Zunächst einmal muss festgehalten werden, dass die Leiharbeiter eine Strecke zur Arbeit zurücklegen müssen. Dies müssten sie jedoch auch, wenn sie in einem festen Betrieb angestellt sind und dort täglich zur Arbeit erscheinen würden.

Der Bundesfinanzhof hat sich kürzlich mit einem solchen Fall beschäftigt. Es musste überlegt werden, ob Leiharbeiter mit den tatsächlich anfallenden Kosten entschädigt werden können. Alternativ standen die zwei Möglichkeiten im Raum, sie mit 0,30 Euro je zurückgelegten Kilometer oder pauschal mit 0,30 Euro je Entfernungskilometer zu entschädigen.

Die Möglichkeit die eigenen Aufwendungen steuerlich geltend zu machen, wäre lediglich bei der Entfernungspauschale (siehe auch Pendlerpauschale im Lexikon) gegeben. Die Entscheidung des Bundesfinanzhofes viel jedoch anders aus. Die tatsächlichen Kosten werden für die Leiharbeiter angesetzt, da keine regelmäßige Arbeitsstätte vorhanden ist. Grundlage dieser Entscheidung war der fehlende Bezug zum Arbeitgeber in örtlicher Hinsicht. Der Leiharbeiter ist zwar oftmals nur vorrübergehend beim Kunden des Arbeitgebers tätig, eilt aber nach Abschluss seiner Arbeit meist zum nächsten Kunden.

Welche Auswirkungen hat die Reisekostenreform auf diese Problematik?

Mit Beginn des Jahres 2014 ändern sich zahlreiche Aspekte in Bezug auf die Reisekosten. Dazu zählt auch die Definition der „regelmäßigen Arbeitsstätte“. Sollte ein Leiharbeiter seinem Kunden auf Dauer zugeteilt werden, so kann es sich schließlich sogar um eine regelmäßige Arbeitsstätte handeln. Allerdings betrifft dies nur Leiharbeiter, die aller Voraussicht nach mehr als 48 Monate an Ort und Stelle einsetzt werden, einer unbefristeten Tätigkeit nachgehen und ausschließlich von der Entleihfirma angestellt worden sind.

4 Antworten auf „Gehen Leiharbeiter einer Auswärtstätigkeit nach?“

  1. Hallo ich bin seit 8 Monaten Leiharbeiter, und habe bezüglich der Verpflegungsmehraufwand eine Frage.
    Gilt dieser Anspruch auf die 12 Euro Pro Tag wenn man mehr als 8 Sunden nicht zuhause war auch wenn man weniger als 3 Monate in einer Firma gearbeitet hat?

    1. Hallo, ja. Ob der Arbeitgeber sie gewährt mag ggf. von vertraglichen Regelungen abhängen. Aber zumindest aus steuerlicher Sicht gelten die Pauschalen ab dem ersten Tag.

  2. Hallo, wenn eine Zeitarbeitskraft von einem Unternehmen auf Dienstreise geschickt wird. Wer zahlt denn dann den Verpflegungsmehraufwand, der Leiher oder der Entleiher?

    VG

    1. Hallo Stefanie, ist dazu nichts in den Arbeitsverträgen geregelt? Ich glaube (ich bin kein Anwalt), dass kann jeder Artbeitgeber regeln „wie er möchte“ – tatsächlich ist der Arbeitgeber ja nichtmal zur Auszahlung der Pauschalen verpflichtet.

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