In vielen Branchen sind Fahrten von der Arbeitsstelle zur Baustelle und umgekehrt üblich. Nicht jede Aufgabe kann direkt vom Büro aus erledigt werden. Während die Montagen im alten Reisekostenrecht, welches bis zum Ende des Jahres 2013 Anwendung fand, keine regelmäßigen Arbeitsstätten waren, können diese im neuen Reisekostenrecht erste Tätigkeitsstätten sein. Rückblick auf das alte Recht! …
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