Verpflegungsmehraufwand 2015, Tabelle für Pauschalen / Tagegelder

Verpflegungsmehraufwand 2015

Wichtig: Hier haben wir die aktuellen Pauschalen zum Verpflegungsmehraufwand 2018 für Dienstreisen ab dem 01.01.2018 für Sie zusammengefasst!
Die Pauschalen für den Verpflegungsmehraufwand 2015 (siehe ergänzend hierzu auch Artikel Tagegeld im Lexikon) sind am 19. Dezember 2014 vom Bundesministerium der Finanzen bekannt gegeben worden. Sie gelten für alle Reisen die in der Zeit vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015 stattfinden. Weitere Tabellen: 2018, 2017 und 2016!

Hinweis: Ergänzende Informationen und weitere Anwendungsbeispie zu diesem Artikel und zum Tagegeld 2015 finden Sie auch in den BMF-Schreiben vom 19.12.14 und vom 24.10.14 des Bundesministeriums für Finanzen.

Wie bereits die Jahre zuvor werden wir in diesem Artikel zuerst auf die wichtigsten Informationen zu den Verpflegungspauschalen / Übernachtungspauschalen und Tagegeldern eingehen und hier die wichtigsten Fragen hierzu beantworten. In einem gesonderten Absatz wird es dann um den Verpflegungsmehraufwand 2015 gehen, der in Deutschland gültig ist und zum Schluss werden wir auf die Verpflegungspauschalen 2015 für Dienstreisen ins Ausland eingehen. Hier werden Sie auch wieder eine aktualisierte Liste der Pauschalsätze für die wichtigsten Länder der Welt finden.

Das wichtigste zum Verpflegungsmehraufwand 2015

Es gelten weiterhin die Regelungen der Reisekostenreform, die zum 01. Januar 2014 in Kraft getreten ist. Demnach steht Dienstreisenden für die Mehrkosten die durch die Verpflegung auf geschäftlich veranlassten Reisen entstehen ein finanzieller Ausgleich zu. Unterschieden wird hierbei jeweils in 2 Pauschalen:

  • Die erste Pauschale greift immer für die An- und Abreisetage bzw. für die Tage an denen man zwischen 8 und 24 Stunden außer Haus war.
  • Die zweite Pauschale ist anwendbar bei einer ganztägigen Abwesenheit (also einer Abwesenheit von 24 Stunden).

Verpflegungsmehraufwendungen, Spesenpauschalen, Tagegelder 2015Für die Anwendung der Pauschalen werden immer die Abwesenheiten an den einzelnen Kalendertagen betrachtet. Für An- und Abreisetage entfällt jedoch eine Betrachtung der tatsächlich abwesenden Stunden. Am Anreisetag bzw. am Abreisetag kann also immer der Verpflegungsmehraufwand 2015 angesetzt werden, der auch bei einer Abwesenheit von 8 bis 24 Stunden gültig gewesen wäre – auch, wenn man tatsächlich keine 8 Stunden abwesend war.

Wichtig: Die Pauschalen für Auswärtstätigkeiten an derselben Tätigkeitsstelle gelten nur für maximal 3 Monate. Außerdem ist der Verpflegungsmehraufwand zu kürzen, wenn man vom Arbeitgeber finanzierte Verpflegungen vor Ort erhalten hat. Für ein empfangenes Frühstück ist der Verpflegungsmehraufwand 2015 dabei um 20% zu kürzen, für ein empfangenes Mittag- oder Abendessen um jeweils 40%.

Für Spesenpauschalen 2015 bei den Reisekosten gilt weiterhin: Das Ansetzen von tatsächlichen Kosten ist beim Verpflegungsmehraufwand stets ausgeschlossen (auch, wenn sich höhere Kosten per Beleg nachweisen lassen).

Aus den zahlreichen Kommentaren der letzten Jahre stellen wir derzeit eine FAQ-Liste mit den häufigsten Fragen und den Antworten auf diese Fragen zusammen – auch in diese Artikel kann sich ein Blick lohnen. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zur Anwendung der Pauschalen für das Tagegeld 2015:

Übrigens: Ein Formular für die Reisekostenabrechnung, mit dem Sie natürlich auch den Verpflegungsmehraufwand 2015 berücksichtigen können halten wir auf reisekostenabrechnung.com natürlich kostenlos für Sie zum Download bereit.

Der Verpflegungsmehraufwand 2015 in Deutschland

Viele Dienstreisende sind auf Ihren Geschäftsreisen tatsächlich nur innerhalb Deutschlands unterwegs. Deswegen wollen wir die Abrechnung des Verpflegungsmehraufwands in diesem Abschnitt separat behandeln. Neben den eigentlichen Pauschalsätzen für Verpflegungsmehraufwendungen 2015 soll Ihnen ein Beispiel auch bei der richtigen Abrechnung der Pauschalen helfen.

Ab dem 01.01.2015 gelten für Deutschland folgende Verpflegungspauschalen:

Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro Ab 8 bis 24 Stunden (bzw. An- oder Abreisetag), Betrag in Euro Pauschale für eine Übernachtung in Euro
24 12 20

An den Pauschalen hat sich also gegenüber dem Vorjahr nichts verändert (was für die Verbraucher gut ist, da ja gerade in den letzten Monaten 2014 durchaus eine verbraucherfreundliche Entwicklung der Verpflegungspreise zu erkennen war).

Beispiel: Das Folgende Beispiel soll Ihnen zeigen, wie Sie den Verpflegungsmehraufwand für Deutschland im Jahr 2015 richtig bei Ihrer Reisekostenabrechnung einsetzen.

Gehen wir von einer innerdeutschen Dienstreise von 3 Tagen aus. Der Reisende ist im März 2015 rein geschäftlich unterwegs und beginnt seine Reise am ersten Tag um 19 Uhr. Den zweiten Tag ist der Reisende vollständig abwesend, am 3. Tag kehrt er um 17 Uhr nach Hause zurück. Am zweiten Tag seiner Dienstreise bezieht der Reisende außerdem ein Frühstück im Hotel, dass auch so in der vom Arbeitgeber bezahlten Hotelrechnung ausgewiesen wird. Fassen wir die abrechenbaren Verpflegungspauschalen für die einzelnen Tage doch einmal zusammen:

  • Tag 1: Der Reisende ist zwar weniger als 8 Stunden unterwegs, da es sich aber um den Anreisetag handelt, kann er einen Verpflegungsmehraufwand in Höhe von 12 Euro geltend machen.
  • Tag 2: Der Reisende ist den ganzen Tag abwesend. Ihm würde hier also ein Verpflegungsmehraufwand von 24 Euro zustehen. Da er aber im Hotel ein durch den Arbeitgeber gezahltes Frühstück empfängt muss dieser Betrag um 20% (entspricht 4,80 Euro) gekürzt werden. Ihm stehen für den 2. Tag also nur 19,20 Euro zu.
  • Tag 3: An diesem Tag ist der Arbeitnehmer mehr als 8 Stunden abwesend, außerdem handelt es sich um den Abreisetag. Auch hier kann er also eine Pauschale für den Verpflegungsmehraufwand in Höhe von 12 Euro ansetzen

Zusammengefasst kann unser Reisender im Beispiel also 12 Euro + 19,20 Euro + 12 Euro = 43,20 Euro in seiner Reisekostenabrechnung geltend machen.

Vor allem das Kürzen des Verpflegungsmehraufwands 2015 dürfte bei vielen Geschäftsreisenden wieder ein heikles Thema sein. Alle Informationen dazu haben wir daher in diesem Artikel für Sie zusammengefasst.

Beachten Sie außerdem, dass Ihr Chef nicht zur Auszahlung der Spesen verpflichtet ist. Warum das so ist und wie Sie sich verhalten können, wenn Ihr Chef Ihnen den Verpflegungsmehraufwand 2015 aus Ihrer Reisekostenabrechnung streicht, können Sie hier nachlesen.

Auslandsreise-Pauschalen: Verpflegungsmehraufwand 2015 im Ausland

Rechnen Sie eine Geschäftsreise ab, bei denen Sie nicht nur innerhalb von Deutschland gereist sind, so müssen Sie in Ihrer Reisekostenabrechnung andere Pauschalen zum Verpflegungsmehraufwand 2015 berücksichtigen.

Die jeweils gültigen Pauschalen nach Ländern haben wir für Sie in der folgenden Tabelle zusammengefasst. Besonders interessant für uns Deutsche sind sicher die Veränderungen bei den Spesenpauschalen für Österreich. Hier wurden die Werte für das Tagegeld (also die Verpflegungsmehraufwendungen) und auch die Übernachtungspauschale nämlich hochgesetzt!

Wie immer werden Sie dabei auf Länder-Einträge stoßen, die mehrfach in der Tabelle auftauchen. Für die USA zum Beispiel gibt es mehrere gültige Pauschal-Sätze für die Verpflegungsmehraufwendungen 2015, die für jeweils unterschiedliche Regionen gültig sind. Hintergrund ist hier, dass man von unterschiedlichen Verpflegungs- oder Übernachtungskosten in unterschiedlichen Regionen des jeweiligen Landes ausgeht. Um am Beispiel USA zu bleiben: Das Übernachten und Verpflegen in New York wird für den Geschäftsreisen sicherlich teurer sein, als wenn er in den eher ländlichen und dünnbesiedelten Regionen des Landes unterwegs ist. Entsprechend wird für die Region New York auch ein höherer Pauschalbetrag für den Verpflegungsmehraufwand bzw. die Übernachtungspauschale angesetzt.

Die Länder für die Spesenpauschalen 2015 sind dabei alphabetisch nach ihrem Anfangsbuchstaben geordnet.

Land Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro Ab 8 bis 24 Stunden, Betrag in Euro Pauschale für eine Übernachtung in Euro
Afghanistan 30 20 95
Ägypten 40 27 113
Äthiopien 27 18 86
Äquatorialguinea 50 33 226
Albanien 23 16 110
Algerien 39 26 190
Andorra 32 21 82
Angola 77 52 265
Antigua und Barbuda 53 36 117
Argentinien 34 23 144
Armenien 23 16 63
Aserbaidschan 40 27 120
Australien (Canberra) 58 39 158
Australien (Sydney) 59 40 186
Australien (Rest) 56 37 133
Land Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro Abwesenheit 8-24 Stunden, Betrag in Euro Pauschale für eine Übernachtung in Euro
Bahrain 36 24 70
Bangladesch 30 20 111
Barbados 58 39 179
Belgien 41 28 135
Benin 40 27 101
Bolivien 24 16 70
Bosnien + Herzegowina 18 12 73
Botsuana 33 22 105
Brasilien (Brasilia) 53 36 160
Brasilien (Rio de Janeiro) 47 32 145
Brasilien (Sao Paulo) 53 36 120
Brasilien (Rest) 54 36 110
Brunei 48 32 106
Bulgarien 22 15 90
Burkina Faso 44 29 84
Burundi 47 32 98
Land Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro Abwesenheit 8-24 Stunden, Betrag in Euro Pauschale für eine Übernachtung in Euro
Chile 40 27 130
China (Chengdu) 32 21 85
China (Hongkong) 62 41 170
China (Peking) 39 26 115
China (Shanghai) 42 28 140
China (Rest) 33 22 80
Costa Rica 36 24 69
Côte d’Ivoire 51 34 146
Land Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro Abwesenheit 8-24 Stunden, Betrag in Euro Pauschale für eine Übernachtung in Euro
Dänemark 60 40 150
Dominica 40 27 94
Dominikanische Republik 40 27 71
Dschibuti 48 32 160
Land Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro Abwesenheit 8-24 Stunden, Betrag in Euro Pauschale für eine Übernachtung in Euro
Ecuador 39 26 55
El Salvador 46 31 75
Eritrea 30 20 58
Estland 27 18 71
Land Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro Abwesenheit 8-24 Stunden, Betrag in Euro Pauschale für eine Übernachtung in Euro
Fidschi 32 21 57
Finnland 39 26 136
Frankreich (Lyon) 53 36 83
Frankreich (Marseille) 51 34 86
Frankreich (Paris) 58 39 135
Frankreich (Departements 92-94: Hauts-de-Seine, Seine-Saint-Denis, Val-de-Marne) 58 39 135
Frankreich (Straßburg) 48 32 89
Frankreich (Rest) 44 29 81
Land Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro Abwesenheit 8-24 Stunden, Betrag in Euro Pauschale für eine Übernachtung in Euro
Gabun 62 41 278
Gambia 18 12 70
Georgien 30 20 80
Ghana 46 31 174
Grenada 51 34 121
Griechenland (Athen) 57 38 125
Griechenland (Rest) 42 28 132
Großbritannien (London) 57 38 160
Großbritannien + Nordirland (Rest) 42 28 119
Guatemala 28 19 96
Guinea 38 25 110
Guinea-Bissau 30 20 60
Guyana 41 28 81
Land Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro Abwesenheit 8-24 Stunden, Betrag in Euro Pauschale für eine Übernachtung in Euro
Haiti 50 33 111
Honduras 44 29 104
Land Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro Abwesenheit 8-24 Stunden, Betrag in Euro Pauschale für eine Übernachtung in Euro
Indien (Chennai) 30 20 135
Indien (Kalkutta) 33 22 120
Indien (Mumbai) 35 24 150
Indien (Neu Delhi) 35 24 130
Indien (Rest) 30 20 120
Indonesien 38 25 130
Iran 28 19 84
Irland 42 28 90
Island 47 32 108
Israel 59 40 175
Italien (Mailand) 39 26 156
Italien (Rom) 52 35 160
Italien (Rest) 34 23 126
Land Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro Abwesenheit 8-24 Stunden, Betrag in Euro Pauschale für eine Übernachtung in Euro
Jamaika 54 36 135
Japan (Tokio) 53 36 153
Japan (Rest) 51 34 156
Jemen 24 16 95
Jordanien 36 24 85
Land Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro Abwesenheit 8-24 Stunden, Betrag in Euro Pauschale für eine Übernachtung in Euro
Kambodscha 36 24 85
Kamerun 40 27 130
Kanada (Ottawa) 36 24 105
Kanada (Toronto) 41 28 135
Kanada (Vancouver) 36 24 125
Kanada (Rest) 36 24 100
Kap Verde 30 20 55
Kasachstan 39 26 109
Katar 56 37 170
Kenia 35 24 135
Kirgisistan 29 20 91
Kolumbien 41 28 126
Kongo (Republik) 57 38 113
Kongo (Demokratische Republik) 60 40 155
Korea (Demokratische Volksrepublik) 39 26 132
Korea (Republik) 66 44 180
Kosovo 26 17 65
Kroatien 28 19 75
Kuba 50 33 85
Kuwait 42 28 130
Land Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro Abwesenheit 8-24 Stunden, Betrag in Euro Pauschale für eine Übernachtung in Euro
Laos 33 22 67
Lesotho 24 16 70
Lettland 30 20 80
Libanon 44 29 120
Libyen 45 30 100
Liechtenstein 47 32 82
Litauen 24 16 68
Luxemburg 47 32 102
Land Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro Abwesenheit 8-24 Stunden, Betrag in Euro Pauschale für eine Übernachtung in Euro
Madagaskar 38 25 83
Malawi 39 26 110
Malaysia 36 24 100
Malediven 38 25 93
Mali 41 28 122
Malta 45 30 112
Marokko 42 28 105
Marshall Inseln 63 42 70
Mauretanien 48 32 89
Mauritius 48 32 140
Mazedonien 24 16 95
Mexiko 41 28 141
Mikronesien 56 37 74
Moldau (Republik) 18 12 100
Monaco 41 28 52
Mongolei 29 20 84
Montenegro 29 20 95
Mosambik 42 28 147
Myanmar 46 31 45
Land Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro Abwesenheit 8-24 Stunden, Betrag in Euro Pauschale für eine Übernachtung in Euro
Namibia 23 16 77
Nepal 28 19 86
Neuseeland 47 32 98
Nicaragua 30 20 100
Niederlande 46 31 119
Niger 36 24 70
Nigeria 63 42 255
Norwegen 64 43 182
Land Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro Abwesenheit 8-24 Stunden, Betrag in Euro Pauschale für eine Übernachtung in Euro
Österreich 36 24 104
Oman 48 32 120
Land Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro Abwesenheit 8-24 Stunden, Betrag in Euro Pauschale für eine Übernachtung in Euro
Pakistan (Islamabad) 30 20 165
Pakistan (Rest) 27 18 68
Palau 51 34 166
Panama 34 23 101
Papua-Neuguinea 36 24 90
Paraguay 36 24 61
Peru 30 20 93
Philippinen 30 20 107
Polen (Breslau) 33 22 92
Polen (Danzig) 29 20 77
Polen (Krakau) 28 19 88
Polen (Warschau) 30 20 105
Polen (Rest) 27 18 50
Portugal 36 24 92
Land Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro Abwesenheit 8-24 Stunden, Betrag in Euro Pauschale für eine Übernachtung in Euro
Ruanda 36 24 135
Rumänien (Bukarest) 26 17 100
Rumänien (Rest) 27 18 80
Russische Föderation (Moskau) 30 20 118
Russische Föderation (St. Petersburg) 24 16 104
Russische Föderation (Rest) 21 14 78
Land Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro Abwesenheit 8-24 Stunden, Betrag in Euro Pauschale für eine Übernachtung in Euro
Sambia 36 24 95
Samoa 29 20 57
São Tomé (Príncipe) 42 28 75
San Marino 41 28 77
Saudi-Arabien (Djidda) 48 32 80
Saudi-Arabien (Riad) 48 32 95
Saudi-Arabien (Rest) 47 32 80
Schweden 72 48 165
Schweiz (Genf) 62 41 174
Schweiz (Rest) 48 32 139
Senegal 47 32 125
Serbien 30 20 90
Sierra Leone 39 26 82
Simbabwe 45 30 103
Singapur 53 36 188
Slowakische Republik 24 16 130
Slowenien 30 20 95
Spanien (Barcelona) 32 21 118
Spanien (Kanarische Inseln) 32 21 98
Spanien (Madrid) 41 28 113
Spanien (Palma de Mallorca) 32 21 110
Spanien (Rest) 29 20 88
Sri Lanka 40 27 118
St. Kitts + Nevis 45 30 99
St. Lucia 54 36 129
St. Vincent + Grenadinen 52 35 121
Sudan 35 24 115
Südafrika (Kapstadt) 38 25 94
Südafrika (Rest) 36 24 72
Südsudan 53 36 114
Suriname 30 20 108
Syrien 38 25 140
Land Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro Abwesenheit 8-24 Stunden, Betrag in Euro Pauschale für eine Übernachtung in Euro
Tadschikistan 26 17 67
Taiwan 39 26 110
Tansania 40 27 141
Thailand 32 21 120
Togo 35 24 108
Tonga 32 21 36
Trinidad + Tobago 54 36 164
Tschad 47 32 151
Tschechische Republik 24 16 97
Türkei (Istanbul) 35 24 92
Türkei (Izmir) 42 28 80
Türkei (Rest) 40 27 78
Tunesien 33 22 80
Turkmenistan 33 22 108
Land Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro Abwesenheit 8-24 Stunden, Betrag in Euro Pauschale für eine Übernachtung in Euro
Uganda 35 24 129
Ukraine 36 24 85
Ungarn 30 20 75
Uruguay 44 29 109
USA (Atlanta) 57 38 122
USA (Boston) 48 32 206
USA (Chicago) 48 32 130
USA (Houston) 57 38 136
USA (Los Angeles) 48 32 153
USA (Miami) 57 38 102
USA (New York City) 48 32 215
USA (San Francisco) 48 32 110
USA (Washington D.C.) 57 38 205
USA (Rest) 48 32 102
Usbekistan 34 23 123
Land Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro Abwesenheit 8-24 Stunden, Betrag in Euro Pauschale für eine Übernachtung in Euro
Vatikanstaat 52 35 160
Venezuela 48 32 207
Vereinigte Arabische Emirate 45 30 155
Vietnam 38 25 86
Land Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro Abwesenheit 8-24 Stunden, Betrag in Euro Pauschale für eine Übernachtung in Euro
Weißrussland 27 18 109
Land Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro Abwesenheit 8-24 Stunden, Betrag in Euro Pauschale für eine Übernachtung in Euro
Zentralafrikanische Republik 29 20 52
Zypern 39 26 90

Wichtig: Bitte beachten Sie, dass wir alle Informationen im Artikel zum Verpflegungsmehraufwand 2015 nur ohne Gewähr geben können. Alle Infos für Ihre Reisekostenabrechnung 2015, zu den Tagegeldern 2015 und zu den Spesenpauschalen 2015 finden Sie auch direkt auf den Webseiten des Bundesministeriums der Finanzen.

137 Antworten auf „Verpflegungsmehraufwand 2015, Tabelle für Pauschalen / Tagegelder“

  1. Hallo liebes Team,

    ich bin seit längerer Zeit auf der Suche nach jemanden der sich mit der richtigen Berechnung von Spesen für uns LKW Fahrern auskennt. Leider habe ich mit meinem eigenen Tourenplan schon ein paar „Experten“ verschlissen und keine wirkliche Aussage bekommen.
    Daher wende ich mich nun an Sie, in der Hoffnung an den Richtigen geraten zu sein.
    Meine Frage wäre, wie bei meiner Wochentour die Spesen tatsächlich zu berechnen sind. Meine Woche würde z.B. so aussehen:
    Sonntag: 22:00 Uhr Abfahrt von Firmensitz in D (Deutschland)
    Montag: 4:00 Uhr Ankunft in F (Frankreich) – Pause anschl. Abladen in F, danach zum Laden zurück nach D (nicht Firmensitz!) Ankunft an Ladestelle 18:00 Uhr, dann zum Abladen in D (Ankunft 23:00 Uhr) – Pause –
    Dienstag: 9:00 Uhr Laden in D, fahrt zur Abladestelle in F (Ankunft 16:00 Uhr), danach zum Laden zurück nach D (nicht Firmensitz!) Ankunft an Ladestelle 19:00 Uhr, noch zum Parken fahren, Arbeitsende 21:00 Uhr in D – Pause –
    Mittwoch: Arbeitsbeginn 8:00 Uhr fahrt zur Abladestelle in D (Ankunft 14:00 Uhr), Laden in D und fahren bis Schichtende 21:00 Uhr in D – Pause –
    Donnerstag: Arbeitsbeginn 8:00 Uhr fahrt zur Abladestelle in F (Ankunft 10:00), anschliessend wieder nach D zum Laden (Ankunft 14:00 Uhr), noch zu einem Parkplatz – Pause 16:00 Uhr-
    Freitag: Arbeitsbeginn 3:00 Uhr, Fahrt zum Abladen nach F (Ankunft 5:00 Uhr) ,danach zum Laden zurück nach D (Ankunft 8:00 Uhr), dann fahrt zur Abladestelle in D (Ankunft 14:00 Uhr), Fahrt zum Firmensitz (Ankunft 16:00 Uhr)
    Ich weiss das ich am
    Sonntag – 12,- Euro und am Mittwoch 24,- Euro Spesen zu bekommen hätte.
    Wie ist das aber am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag?
    In der Hoffnung auf eine adäquate Antwort verbleibe ich
    mit freundlichen Grüßen
    Mario

    1. Hallo Mario! Danke für deinen Kommentar – puhh, bei solch komplexen Fällen müssen wir hier leider auch aussteigen – direkt können und dürfen wir hier leider auf Probleme nicht antworten. Vielleicht lohnt es sich da einfach mal einen Beratungstermin bei einem Steuerberater zu machen und mit dem wirklich anhand von 2 oder 3 Beispielen (die helfen künftige Berechnungen selber zu machen) auszurechnen, was rum kommt?!

  2. Hallo liebes Team,
    habe im Jahr 2014 circa 60 Tage jeweils 12 Stunden gearbeitet.Steht der Verpflegungsmehraufwand mir auch zu?Wenn ja was muß ich beachten?

  3. Hallo zusammen,

    kann man in der Steuererklärung für 2014 auch Dienstreisen von 2012 und 2013 geltend machen, die bisher noch nicht geltend gemacht wurden?

    Viele Grüße

    Michael

    1. Hi Michael! Nein! Das geht leider nicht. Allerdings kann es vielleicht Sinn machen, die Steuererklärungen für die Jahre 2012 und 2013 noch nachträglich nachzureichen. Wenn da bisher noch nichts abgegeben worden ist, kann man bis zu 4 Jahre rückwirkend eine Erklärung abgeben und sich die Steuererstattung sichern. Ich mache meine Erklärung übrigens immer mit smartsteuer.

  4. Hallo zusammen,

    erstmal vielen Dank für die Informationen zum Verpflegungsmehraufwand.

    Die Regelung ist meines Erachtens noch bearbeitungsfähig.

    Ich Reise z.B. von Montag um 6:00 morgens und komme am Dienstag um 21 Uhr wieder nach Hause und kriege nur 24,- euro obwohl ich 39 Std. unterweges war. Die Regelung dürfte nicht mit einem An- oder Abreisetag zusammenhängen. Sie sollte eher and der Gesamtstundenzahl gemessen warden für Reisen die nur 2 Tage dauern. Mit 24,- kriegt man einfach keine 6 Mahlzeiten. Dies würde sogar in der Uni Mensa sehr schwer werden.

    @Dierk: Wenn dein Arbeitgeber die Hotelrechnung bezhalt hat, must du natürlich das Frühstück abziehen. Falls dein Arbeitgeber, das Frühstück nicht mit übernommen hat, das aber auf der selben Rechnung steht wird es schwirig, aber bei den Kleinstbeträgen ist das Finanzamt auch nicht darauf erpicht… Wenn Du es selbst bezahlt hast kannst du es von der Steuer absetzen.

    Viele Grüße

    1. Hallo Aykan! Danke für deinen Kommentar. Ich find es extram spannend, dass die Diskussionen hier langsam Fahrt aufnehmen – es ist gut verschiedene Sichtweisen kennen zu lernen und zu erfahren, was andere Leute zum Verpflegungsmehraufwand 2015 sagen. Ich finde 2 Sachen ganz besonders wichtig zu betonen (die relativieren deine Gedanken dann vielleicht schon wieder):

      1. Dein Beispiel ist Ansichtssache! Wenn jemand von 9 bis 19 Uhr abwesend ist, bekommt er ja durchaus auch die 12 Euro für den Verpflegungsmehraufwand, ist aber vielleicht das Frühstück und das Abendessen daheim… Hier profitiert der Arbeitnehmer also von den Pauschalsätzen. Und: Dein Beispiel ist auch nicht ganz korrekt (finde ich), denn selbst hier könnte man sich am Anreisetag morgens und am Abreisetag Abends daheim sehr gut verpflegen -> Es geht also nur noch um 4 Mahlzeiten, die auswärts stattfinden.

      2. Wir reden hier nicht über einen Pauschalbetrag, der die Verpflegung auf Dienstreisen sicherstellen soll! Das Ganze heißt (ganz beabsichtigt) VerpflegungsMEHRaufwand. Es geht also darum, die Kosten abzufedern, die dir zusätzlich entstehen, weil du auf Dienstreise bist.

      Hier sieht man auch das Problem, dass die Entscheider haben, die jährlich Pauschalen wie diese Festlegen: Auf der einen Seite muss die Regelung für alle Leute gerecht sein, auf der anderen Seite darf die Regelung nicht zu kompliziert werden und zum Dritten sind solche Sachen auch immer stark von der persönlichen Situation abhängig: Der Arbeitnehmer, der ohnehin immer morgens ein Brötchen beim Bäcker, Mittags eine Currywurst am Imbiss und Abends eine Pizza am Imbiss ist und es gewohnt ist den Kopf unter den Wasserhahn zu halten, der wird sich mit den Pauschalen vielleicht sogar eine Vollverpflegung erhalten – wer auf Dienstreisen Abends essen gehen (muss – weil er z.B. im Kollegenkreis reist und sich nicht ausklinken kann) der hat es da vielleicht schon etwas schwieriger….. Würden Pauschalsätze aber z.B. angehoben werden um diesen „schwierigeren“ Fällen gerecht zu werden, dann würden diese Mehrkosten jeden einzelnen Steuerzahler am Ende belasten und das würden dann auch einige sicherlich wieder „nicht gerecht“ finden …

  5. Hallo liebes Team,

    wie errechne ich den Verpflegungsmehraufwand für einen Mitarbeiter, der am 1 Tag an folgenden Orten war:

    Niederlande: 10 Uhr – 15 Uhr
    Belgien: 16 Uhr – 22 Uhr
    Deutschland: 23 Uhr (Übernachtung)

    Vielen Dank im Voraus!

    1. Hallo Oliver : Soweit ich weiß ist bei Auslandsreisen von einem Tag der entsprechende Pauschbetrag zum Verpflegungsmehraufwand des letzten Tätigkeitsortes im Ausland maßgebend….

    1. Hallo! Hawaii ist ja ein Bundesstaat der USA, von daher hätte ich auf die Zeile ‚USA (Rest)‘ Der Auslandspauschalen zum Verflegungsmehraufwand 2015 getippt!

  6. Ich frage mich seit jahren, wann diese Reisekosten-regelungen auch bei unseren Volksvertretern angewendet wird.
    Warum lässt die Finazbehörde diese Unterschiede zu?
    Wann kommen Verbände endlich auf den Gedanken, gegen diese Diskriminierung durch die Ungleichbehandlung vor den deutschen Gerichten bzw. dem Europäischen Gerichtshof zu klagen????????

  7. Hallo liebes Team,
    ich war im Januar auf einer Dienstreise in den USA. Flug und Hotel im Ausland wurden durch den Auftraggeber bezahlt, nicht durch meinen Arbeitgeber. Muss ich jetzt für die Verpflegung im Flugzeug (je 2 Mahlzeiten) und für das Frühstück im Hotel, welches es nicht gab, darüber habe ich aber keinen Nachweis weil der Kunde die Rechnung hat) die Pauschale kürzen? Mein Arbeitgeber sagt ja, weil meine Dienstreise und somit auch meine Verpflegung unterwegs durch ihn veranlasst wurde, auch wenn er die Kosten nicht trägt. Ich habe den Satz 65 im BMF-Schreiben bisher anders interpretiert.
    Vielleicht können Sie mir hier mehr Klarheit verschaffen?
    Viele Grüße.
    Dirk

  8. Liebes Team,

    ich muss für meine Kollegin eine Reisekostenabrechnung machen. Meine Kollegin ist für zwei Tage nach Belgien gereist und hat auch im Hotel übernachtet. Die Verpflegungspauschale beläuft sich lt. Tabelle bei mind. 24 Std. auf 41,00 € und bei einer Abwesenheit von 8-24 Std. auf 28,00 €. Die Kürzung für das Frühstück wird aus dem Betrag von 41,00 € genommen. Warum wird die Kürzung hier nicht aus dem Betrag von 28,00 € genommen?

    Vielen Dank für eure Hilfe

    1. Hallo Daniela,

      siehe dazu meinen Kommentar vom 06.02. – gekürzt wird immer auf den Ganztagessatz, jdf. habe ich bisher noch kein anderes Beispiel gesehen. Warum das so ist, kann ich hier nicht beurteilen.

      VG;
      Jan

  9. Moin zusammen,

    überall lese ich einen Euro-Betrag für die Pauschale für die Übernachtung in Euro, aber darüber wird kein Wort verloren….
    Heißt das jetzt, wenn ich 3 Tage unterwegs bin, dass ich wie folgt abrechnen darf?
    1.Tag Anreise + Übernachtung = 12+20 = 32 Euro
    2.Tag komplett beim Kunden + Übernachtung = 24+20 =44 Euro
    3. Tag Abreise = 12 Euro

    Gruß
    Oli

  10. Hallo,
    soll gerade die Abrechnung für Monteure machen.
    Die bekommen in der Firma nur 20 Euro für 24 Stunden und 12 Euro bei 14-24 Stunden Abwesenheit bzw. 6 Euro bei 8-14 Stunden. Keine Übernachtungspauschale, weil die Firma das Hotel zahlt.
    Frage ist jetzt, zählt die Anreise von 2,5 Stunden auch schon dazu zur Arbeitszeit? Mein Chef sagt nein.
    Was sagt ihr?
    Danke!

    1. Hallo, spannende Frage. Ich versteh immer nicht, warum Arbeitgeber Ihre Extrawürste braten und damit die Sachen noch komplizierter machen als Sie ohnehin schon sind. Entweder sollen Sie gar nichts machen und dem Arbeitnehmer das in der Steuererklärung überlassen (und sich damit abfinden, dass es schwerer ist gutes Personal dauerhaft zu halten) oder sie sollen sich an die „Standards“ halten …. Irgendwelche „Zwischenkompromisse“ helfen keinem so richtig (auch dem Arbeitgeber nicht, denn der Verwaltungsaufwand erzeugt ja auch Overhead-Kosten). Aber das ist meine subjektive Meinung. Zu der Frage ob Reisezeit als Arbeitszeit zu werten ist gibts keine klare Antwort. Das kommt auf Arbeitsverträge (ggf. auch Tarifverträge etc.) und die ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses an. Ansonsten hilft vielleicht auch das hier weiter.

  11. Hallo,
    Ich würde gerne wissen was mit dem Pauschalbetrag für eine Übernachtung gemeint ist?
    Kann man da etwas geltend machen oder was sagt mir dieser Betrag aus?

    Liebe Grüße
    Dominik

    1. Hallo Peter, Brüssel liegt in Belgien. Die Verpflegungspauschalen für Belgien kannst du obiger Tabelle entnehmen. Bei 24h Abwesenheit liegt der Pauschbetrag oberhalb des von dir erwähnten Betrags. Differenzen kannst du in der Steuererklärung zum Reisejahr geltend machen!

  12. Hallo, ein Mitarbeiter hat außerhalb seiner ersten Tätigkeitsstelle regelmäßig alle 2 Wochen Beratungstermine bei einem Kunden. Hat er dann länger als 3 Monate Anspruch auf Verpflegungspauschale, oder zählt das nur wenn er am Stück 3 Monate Beratungstermine an einem anderen Ort als seiner ersten Tätigkeitstelle hat?

    1. Die Frist von 3 Monaten gilt (soweit ich weiß) nur, wenn die Auswärtige Tätigkeitsstätte an mehr als ein bis zwei Tage pro Woche besucht wird. Suchen Sie nochmal nach den Regelungen zur Dreimonatsfrist und prüfen Sie, ob diese zutreffend sind.

  13. Hallo! Habe da auch mal ne Frage:
    1.Tag Anreise & Arbeit in Düren (9 Std. gearbeitet)
    Übernachtung in Düren (mit Frühstück)
    2.Tag Arbeit in Brüssel (12 Std. gearbeitet)
    Übernachtung aber wieder in Düren (mit Frühstück)
    3.Tag Arbeit in Düren (9 Std. gearbeitet)
    Heimfahrt
    Wie bewertet man da den 2.Tag?
    DANKE!

  14. Hallo,
    habe da mal eine frage und hoffe das mir hier jemand helfen kann, ich bin seit anfang märz bis mitte juli in einer maßnahme vom arbeitsamt. da mir hier eingetrichtert wird das dieser kurs wie eine beschäftigung in einem betrieb ist, frage ich mich nun ob mir der Verpflegungsmehraufwand nun zusteht, da ich für diese Maßnahme 12,5 stunden jeden tag außer Haus bin. und für diese Maßnahme jeden tag 130km pendle.
    Vielen dank schonmal im Vorraus für die informationen!
    lg Mirko

  15. Hallo Zusammen,

    ich habe eine Frage zur Verpflegungspauschale für London. Wie weit dehnt sich der Stadtbereich aus ?
    Ich muss geschäftlich zu einen Vorort der ca. 20km außerhalb von London liegt. Für London und übriges UK gibts aber verschiedene Pauschalen.

    MfG
    Andi

  16. Ich bin für 2 Jahre auf einer Baustelle im Emsland.
    (komme aus Hannover) ich unterbreche den Baustellenaufentalt 2 bis 3 mal im Monat um 1 bis 2 Tage. Trifft die 3 Monatsregelung auch bei mir.
    Oder beginnt die 3 monatsregel nach einer Unterbrechung von vorn.
    Gluck Auf
    Uwe

  17. Hallo.

    Ich hätte da eine Frage:

    Wie ist das wenn ich für ein eine Bäckerei Ausfahre. Ich fahre jeden tag um 3 Uhr Zuhause weg. Und komme ca. Gegen 18 Uhr wider nach hause. Es ist allerdings kein Lkw sondern ein Sprinter.Kann ich dann jeden tag die gesetzliche VP geltend machen?
    Gruß Kai

  18. Typisch Politiker keinen Peil von Nix!
    Ja ich bin sauer!
    Ich habe regelmäßig in Schweden zu tun, auch mal einen kurzen Trip um schnell eine Lösung zu finden…
    Dafür wird man jetzt bestraft!
    Ein Beispiel: die Verpflegungpspauschale bis 24h liegt bei 48€ bei über 24h sogar bei 72€…..
    Fliege ich morgens hin und abends zurück werden mir 20 + 40% der Tagespauschale gekürzt (20% von 72€ = 14,40) + (40% von 72€ = 28,80)
    48-14,40-28,80=4,80€
    Für 4,80€ bekomme ich (wenn ich Glück habe ein Flughafenhoddog)
    ABER! ich habe 2 Tüten Chips (nur zum Beispiel)mit je 20g für nur 43,20€ (die mir leider im Hals stecken bleiben würden, wenn ich sie essen würde!

    Preisempfehlung der Chips liegt bei 1,33/100g, rein rechnerisch würde ich für 100g im Flieger 108€ für die gleiche Menge zahlen!

    Werte Politiker, denkt doch mal nach bevor Ihr ein Gesetzt beschließt!

    P.S. Hätte gerade noch eine Tüte Chips zum Sonderpreis von nur 19,99 abzugeben bei Interesse bitte melden ;-)

  19. Hallo, ich wollte mal fragen wie es ist, wenn die Rückreise bis nach 24.00 Uhr geht. Die Rückreise ist in Italien gegen 20:00 Uhr erfolgt, aber die Ankunft zu hause (Deutschland) war erst um 01:30 (wg. Stau). Wird der Abreisetag dann auch noch komplett als Auslandsaufenthalt gewertet und der Ankunftstag mit 12,- Euro? (für die eine Stunde?)

    Danke für die Information
    Sandra

  20. Hallo Jan,

    wenn ich morgens nach schweden fliege und abends zurück, werden mir morgens die 20% und abends die 40% abgezogen.

    Ist es eigendlich rechtens, dass ich einen Verpflegungsmehraufwand für 8 Arbeitsstunden bekomme (da ich keine 24h unterwegs bin) mir aber die 20 bzw. 40% von einem ganzen Tag abgezogen werden??? Theoretisch dürften mir bei einer Reise unter 24h auch nur 20/40% des dafür vorgesehenen Verpflegungsmehraufwand berechnet werden ODER?

    1. Hallo Daniel, okay – ich verstehe …. Es geht um die Kürzung dank des erstklassigen Flugzeug-Snacks! Das ist leider tatsächlich ein bißchen „pech“ – andererseits: Wo will man die Grenze ziehen. Ist ein belegtes Brötchen nun als Verpflegung anzusehen, oder die 20 Gramm Tüte Chips oder die warmen tortellini in Tomatensoße? Am Ende ists nur konsequent, wenn man dann jeden Snack als Mahlzeit wertet und nicht anfängt zu differenzieren (sowas lässt sich einfach in Gesetzen nicht fair abbilden). Tatsächlich wurden hier dann ja auch Frühstück und Abendessen „verkonsumiert“ :-( …

  21. Hallo
    mal eine frage
    Wenn der Arbeitgeber mich noch nach der alten Abrechnung bezahlt hatt

    Kann er dieses dann zurück verlangen

    Mfg Donald

    1. Hallo Donald, kann ich nicht konkret sagen… Das ist mehr was für nen Arbeitsrechtler oder den Betriebsrat… Ist ihm denn ein Schaden entstanden? Die neue Regelung ist ja vor allem viel Arbeitnehmerfreundlicher als die alte….

  22. Hallo Jan,

    Zitat: „Tatsächlich wurden hier dann ja auch Frühstück und Abendessen “verkonsumiert”“

    Ich nehme an, dass Du nicht oft geschäftlich in Europa unterwegs bist. Ich bin ebenfalls desöfteren in Schweden unterwegs und letzte Woche hatte ich das Vergnügen, mir an Bord eines deutschen Carriers ein Sandwich (dessen MHD innerhalb der nächsten 9 Stunden ablief)für EUR 28,80 andrehen zu lassen (dank Bundesfinanzministerium nutzt Ablehnen ja nichts).
    Was man auf inner-europäischen Flügen außerhalb der Business-Class an Lebensmittelgemenge angeboten bekommt, verdient weder das Prädikat „Frühstück“, Mittag-“ oder „Abendessen“.
    Aber woher soll man das als Finanzbeamter auch wissen!

    Von unserer Steuerabteilung sind wir übrigens informiert worden, dass die Kürzung der Pauschale auf inländischen Flügen wieder gestrichen werden soll. Für inner-europäische Flüge bleibt sie aber bestehen.

    ES LEBE DIE EU!

    1. Hallo Dirk,

      wie schon gesagt: Es kommt da halt wirklich drauf an wo man hin muss und mit wem man fliegt. Fliegt man bspw. mit unserer gelben Airline hier aus Hannover nach Portugal, dann gibts morgens ein Brötchen und Abends ein warmes Essen im Flieger. Sicherlich nicht das, was man außerhalb verkonsumieren würde und sicher auch keine vollwertige Mahlzeit, aber die Frage ist ja: Wo fängt die vollwertige Mahlzeit an und wo hört sie auf ….. Von daher lässt sich das Ganze gar nicht anders regeln, als es jetzt geregelt ist ….

      VG,
      Jan

  23. Hallo,
    wie verhält es sich mit dem Kursverlust. Es kann doch nicht sein das man auf Grund des schwachen Euros ca 30% seines VerpflegungsMehraufwandes durch den Wechselkurs verliert!

    Bsp USA: 2014 : 1€ = 1,37 USD
    2015 : 1€ = 1,07 USD

    Was kann man machen auf Dienstreise???
    Die Firma zeigt sich uninteressiert!

    MfG

  24. Möchte mal wissen wer die Übernachtungs-Pauschale für Deutschland fest legt a. sie hat sich seid 25 Jahren nicht geändert und b.für 20 Euro muß man erstmal was finden.War bestimmt ein Politiker die können es nicht wissen .

  25. Hallo liebes Team,

    während einer Dienstreise hatte ich einen Arbeitsunfall. Am Di, 14.04. bin ich deshalb stationär bis Fr, 17.04.2015 im Krankenhaus (nicht am Wohnort) aufgenommen worden. Am Fr, 17.04. konnte ich dann die Heimreise antreten. Meine Frage ist nun, wann war die Dienstreise beendet? Am Di, 14.04.2015 mit der Aufnahme im Krankenhaus oder am Fr, 17.04.2015 mit Ankunft am Wohnort?

    MfG

    Andres

  26. Hallo,
    bei meiner letzten Reise in die UAE habe ich den Rückflug in der Nacht (2.05 Uhr) wahrgenommen. Das Hotel musste ich an diesem Tag natürlich in voller Höhe bezahlen.
    Die Abrechnung würde ich gerne pauschal machen, jedoch will die Kollegin dann die letzte Nacht kürzen, da ich nicht im Hotel übernachtet habe. Gibt es hierzu eine Regelung? Viele Grüße, Peter

  27. Hallo,
    habe mal die Frage nach aufgestockten Spesen, die sind für den AN komplett brutto wie netto, aber der Arbeitgeber zahlt pauschale Steuer drauf.
    Wer kennt sowas, wie ist der pauschale Steuersatz und was ist mit Sozialversicherung???
    Grüße von
    Birgit Görmiller

  28. Ich finde hier jede Menge zu allen möglichen Pauschalen, aber was fehlt ist eine Erläuterung zum Thema: Zusatzkosten!

    Wenn ich, mit welcher Karte auch immer, im Ausland Bargeld abhole, bezahle ich oft zusätzliche Gebühren am Geldautomat. Sind diese Gebühren in der Verpflegungspauschale mit abgegolten oder kann ich sie auf der Reisekostenabrechnung zusätzlich geltend machen?

  29. Hallo Team,
    Gelten die Sätze für Mailand nur für die Stadt Mailand oder auch für die Provinz Mailand. Wenn nicht, ist der Einsatzort oder der Unterbringungsort entscheidend?

  30. Hallo liebes Reisekosten-Team,
    hallo zusammen,

    habe folgende Fragen zu Kürzungen von Verpflegungsmehraufwendungen:

    Wird der Verpflegungsmehraufwand am An- und/oder Abreisetag um den vollen Satz z.B. für ein FR 4,80€ (20% von 24€) oder ein ME/AE je 9,60€ (40% von 24€) gekürzt auch wenn nur 12€ pro An- oder Abreisetag gezahlt werden?

    Werden die erhöhten Auslands-Verpflegungsmehraufwandssätze auch nur mit 4,80€ für ein FR und 9,60€ für ein MA/AE gekürzt oder werden dann 20% bzw. 40% vom dem höheren Satz abgezogen?

    Vielen Dank im Voraus. Bin Neuling in diesem Gebiet. Freundliche Grüße

    1. Hi, es gelten die Prozensätze im Ausland. Die festen Beträge sind tatsächlich nur für Deutschland erstmal gültig. Grundsätzlich gelten diese Prozentsätze (soweit ich weiß) auch am An- und Abreisetag.

  31. hallo liebes Team,
    bin oft unterwegs. Aber ein Hotel in Deutschland für 20,00 € habe ich noch nicht gefunden.
    Hier sollte mal die Pauschale der Realität angepasst werden.
    freundlichen Gruss

  32. Hallo :)

    Ich habe eine Frage zu einer mehrtägigen Auslandsreise und zwar bin ich mir bei den Reisetagen nicht sicher, welcher Satz anzusetzen ist.

    Der Fall ist folgendermaßen:

    Tag 1: Anreise nach Angola (Ankunft am Vormittag) –> 52 Euro

    Tag 2: Ganzen Tag in Angola –> 77 Euro

    Tag 3: Flug von Angola nach Südafrika (Johannesburg), Ankunft am Nachmittag –> 24 Euro oder 36 Euro? Es ist zwar ein Anreisetag, aber dennoch bin ich ja den kompletten Tag (24h) auswärts tätig.

    Tag 4: Ganzen Tag in Südafrika –> 36 Euro

    Tag 5: Flug nach Kenia –> gleiches Problem wie an Tag 3, darf ich jetzt für Kenia die vollen 35 Euro ansetzen oder nur 24 Euro?

    Das ganze geht noch ein paar Tage und Länder weiter, aber ich denke das Grundproblem ist klar geworden.

    Um es kurz zusammen zu fassen: Kann ich an Reisetagen den 24h Satz ansetzen oder nur den Satz für den Anreisetag obwohl ich den kompletten Tag außer Landes bin?

    Vielen Dank im Voraus!

    Alexander

    1. Hallo Alexander, ich hätte gesagt, dass es sich bei den Zwischentagen nicht um An- oder Abreisetage handelt (du bist ja schon auf Dienstreise) und deswegen quasi den Satz des Landes angesetzt wo du als letztes warst (Allerdings alles ohne Gewähr)!

  33. Hallo Jan,

    vielen Dank für die Antwort. So hatte ich mir das zunächst auch gedacht, ich werde es dann einfach mal so einreichen.

    Viele Grüße,
    Alexander

  34. Hallo,
    kann ein Verpflegungsmehraufwand auch pauschal für alle Tage => 31 Tage pro Monat bezahlt werden, obwohl man nur eine 5 Tagewoche hat?
    Hab das bei einem Kollegen auf der Lohnabrechnung gesehen. Er hat 12 Euro pro Tag, für 31 Tage im Monat erhalten. Ist das möglich?

    1. Die Frage verstehe ich nicht ganz. Für alle Arbeitstage mag das u.U. Sinn machen (z.B. wenn man Berufskraftfahrer ist) … Aber für alle Tage des Monats?!

  35. Beispiel an einem Kraftfahrer, welcher über Nacht fährt und im LKW übernachtet:

    22.06.2015 Arbeitsbeginn 03.30 Uhr (Start von der Firma)
    23.06.2015 Arbeitsendende 21.30 Uhr (wieder in der Firma)

    Bekommt er für beide Tage jeweils 12,00 €? Oder für einen Tag 12,00 € und für einen Tag 24,00 €? Wir sind im Unternehmen unterschiedlicher Meinung und selbst unser Lohnbüro konnte gerade keine eindeutige Lösung anbieten. Leider. Könnt ihr helfen?

  36. Hallo Jan, nein war er nicht, am ersten Tag sind es ja nur 20,5 Stunden und am 2. Tag war er 21,5 abwesend. Also bekommt er jeweils 12,00 € richtig?

  37. Okay, dann besten Dank erst mal. Vllt. hat unser Lohnbüro ja doch noch eine verbindliche Aussage für uns. Es kam gerade ein Fax von denen an. Erst mal lesen …

  38. Hallo liebes Reisekosten-Team,
    hallo zusammen,

    habe folgende Fragen zu Kürzungen von Verpflegungsmehraufwendungen:

    Wird der Verpflegungsmehraufwand am An- und/oder Abreisetag um den vollen Satz z.B. für ein FR 4,80€ (20% von 24€) oder ein ME/AE je 9,60€ (40% von 24€) gekürzt auch wenn nur 12€ pro An- oder Abreisetag gezahlt werden?
    Also bei einer inländischen DR mit einer Übernachtung von einem auf den anderen Tag, wobei Tag 1 Anreise- und Tag 2 Abreise-Tag sind.

    Bin neu auf dem Gebiet.

    1. Hallo Andrea, soweit mir bekannt ist beziehen sich die Kürzungen immer auf den vollen Tagessatz (auch bei An- und Abreisetagen).

  39. Hallo zusammen,
    sehr informative Diskussion, kann jemand etwas zu den beiden Fragen sagen?

    Andi72 schrieb am 2. April 2015 um 16:47 Uhr:

    Hallo Zusammen,

    ich habe eine Frage zur Verpflegungspauschale für London. Wie weit dehnt sich der Stadtbereich aus ?
    Ich muss geschäftlich zu einen Vorort der ca. 20km außerhalb von London liegt. Für London und übriges UK gibts aber verschiedene Pauschalen.

    EmDuk schrieb am 27. April 2015 um 20:16 Uhr:

    Hallo,
    wie verhält es sich mit dem Kursverlust. Es kann doch nicht sein das man auf Grund des schwachen Euros ca 30% seines VerpflegungsMehraufwandes durch den Wechselkurs verliert!

    Bsp USA: 2014 : 1€ = 1,37 USD
    2015 : 1€ = 1,07 USD

    Was kann man machen auf Dienstreise???
    Die Firma zeigt sich uninteressiert!

    Die beiden Probleme habe ich derzeit auch.

    Danke
    Dieter

  40. Hallo zusammen,

    ich habe da mal eine Frage.
    Wir sind am Montag früh um 3 Uhr von Deutschland nach Italien gefahren, hatten dort eine Werkzeugabmusterung und sind am nächsten Tag nach dem Frühstück im Hotel, dass durch die Firma bezahlt wurde, um 8 Uhr abgereist und um 19.42 Uhr daheim angekommen. Wie muss ich nun meinen Verpflegungsmehraufwand berechnen? Gilt für den ersten Tag eine Pauschale von 39€ und für den zweiten eine von 26€? Muss ich die 20% fürs Frühstück vom 2ten Tag abziehen, also von den 26€, da ja das Frühstück am 2ten Tag stattgefunden hat? Hoffe ihr könnt mir helfen! Vielen Dank im Voraus!!

  41. Hallo zusammen,ihr habt alles sehr schön beschrieben, auch eure Tabelle ist super.Meine Frage ist welches Ministerium kann mann anschreiben, um seinen Unmut über die Spesenpauschalen mal mit zu teilen.Ich war in der vergangenheit oft länger als 3 Monate an einem Ort im Ausland, nach meiner Erfahrung wird die Verpflegung nach 3 Monaten nicht auf einmal Billiger.Ich kann es nicht nachvollziehen das nach 3 Monaten Spesen versteuert werden müssen.Ein Monteur der 10 oder mehr Stunden auf der Baustelle Geknüppelt hat kann sich nicht von Toastbrot und Selter oder Bier ernähren. Ein Beispiel von Fielen die ich auf dem Zettel hätte. Es wäre schön wenn ich wüste wem ich meine Anregungen mal zukommen lassen könnte.

    Schöne Grüße an Alle.

  42. Hallo noch ein mal zusammen.Ich habe erst Geschrieben und dann die anderen Kommentare entdeckt, der helle Wahnsinn,die Leute die an einem Tag oder jeden Tag wo anders auf der Welt unterwegs sind, die LKW Fahrer die ich überall sehe, wenn sie am Wochenende auf den versifften Parkplätzen neben ihren Autos sich gegenseitig bekochen, schön guten Tach auch.
    Wer ist eigentlich Jan, Jan deine Erklärungen beruhen auf Gesetzestexten und man könnte meinen du arbeitest fürs Finanzamt.Deine Erklärung vom 26.01.2015 VerflegunsMEHRaufwand ist vollkommen Richtig keine Frage, den Currywurst Monteur den du beschrieben hast mag es vereinzelt geben ein Monteur der Wochen und Monate unterwegs ist ernährt sich anders, die Leute die im Kollegenkreis auf Dienstreise sind, hast du auch sehr gut beschrieben, die Kollegen die sich das nicht leisten können von denen hörst du am nächsten Morgen dann, ohhhh gestern Abend ging es mir nicht gut oder ich bin in voller Montur eingeschlafen oder ich habe euch gar nicht gefunden in der Lobby.Für mich ist Fakt egal wer durch die Arbeit auf Reisen geht kann nicht von seinem Verdienst was verplempern für Essen und Trinken und dabei ist es mir auch egal ob der Jenige 2000€ oder 12000€ verdient.
    Ein sehr Wichtiger Aspekt bei dieser Materie ist wie sollen Firmen ihre Mitarbeiter multiwiren auf Reisen zu gehen wenn dabei nichts raus kommt, warum aus dem Koffer leben wenn ich doch Zuhause im eigenen Bett schlafen kann.

    1. Hallo Ingo, ich bin der Betreiber dieser Seite und ganz sicher nicht vom Finanzamt. Wie gesagt, der Betrag hier soll nur die Mehraufwendungen ausgleichen, die dir auf geschäftlichen Reisen zusätzlich entstehen. Alles was du zuhause an Ausgaben hast, kannst du dem Betrag nochmal aufschlagen. Das heißt, auf Diestreisen stehen dann (in Deutschland) oft 30 Euro (ich gehe davon aus, dass man auch zu hause jede Tag rund 6 Euro für die Verpflegung ausgibt) und mehr für die Verpflegung zur Verfügung. Davon kann man unterwegs ganz gut leben – auch wenn man länger unterwegs ist. Du magst sicher Recht haben, dass es Ausnahmen gibt – Menschen, die durch steuerliche Regelungen wie diese benachteiligt werden. Das lässt sich aber in keinem Gesetz irgendwie ausschließen – am Ende sind alle Regelungen Kompromisse :-(…

  43. Hallo Jan, ich bin sehr mit dieser Sache vertraut,ich habe auch jedes Jahr wieder eine diskusjon mit meinem Steuerberater und ich habe großen Respekt vor deiner Arbeit und das du jedem dritten erklären musst was ein Anreisetag u. ein Abreisetag ist. Man kann auch sehen wie fiele Leute dabei die Verlierer sind,man sieht auch wie Komplex diese Sache ist, wir hören jeden Tag des wir Export Weltmeister sind. wir verschicken aber keine Kwitscheentchen für den Endverbraucher, sondern hochwertige Maschinen und Technik, die Spezialisten die dann über einen langen Zeitraum von Zuhause weg sind um diese Sachen zu installieren sollten dann auch vernüftig von ihren Spesen leben können. Jan ein kleine Sache möchte ich noch anmerken, für Leute die drei Tage von ihrer Firma zu einem Seminar geschickt werden und das weinen anfangen aus welchen Gründen auch immer habe ich leider gar kein Verständnis, solche Leute hätte ich gerne mit nach Russland oder Kasachstan genommen, vielleicht darf ich ja bald in den Iran zum arbeiten.

    Jan!! fielen Dank für dein Verständnis und deine Geduld für uns alle. Danke u. Smiley

  44. Hallo, ich habe in den ganzen Kommentaren bisher leider keine adäquate Anwort auf meine beiden folgenden Fragen gelesen:
    1. wenn der Abreisetag die 24h überschreitet, werden dann trotzdem nur 8h gerechnet? Konkretes Beispiel: Tag 1 Anreise, Tag 2 ganztätige Schulung und Heimreise, Ankunft zu Hause erst nach 24 Uhr
    2. Wenn ich nun die Pauschale für 8-24 angerechnet bekomme, wird dann der Abzug für Frühstück und Mittagessen nicht geringer? Immerhin ist in der Richtlinie ja ein Prozentsatz angegeben.
    Vielen Dank für eine klare Antwort.

    1. Hi Melanie, so wie ich das sehe ist die ganztägige Abwesenheit gegeben und es kann der volle Satz steuerfrei gewährt werden (meine Meinung). Ob der Arbeitgeber das dann auch macht hängt natürlich (wie so oft) von den vertraglichen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ab.

  45. Hallo liebes Infoteam,
    ich betreibe eine der sehr seltenen 24 Std Betreuungsfirmen mit Sitz in Aachen ,mein gesamtes Personal stammt aus PL oder Rumänien und betreut Senioren oder Schwerstkranke Menschen in deren eigenem zuhause.Landläufig bekannt als polnische Haushaltshilfen.Der Unterschied zu hunderten Fremdvermittlern ist..ich stelle mein Personal sozialversicherungspflichtig in BRD ein.Damit es für den Bedürftigen aber überhaupt noch bezahlbar ist…wird so gut es geht über Spesen bezahlt.Meine Frage ist nun..hat ein polnischer Arbeitnehmer,beschäftigt bei einer AC Firma und einem Patienten in Aachen..Anspruch auf die og 24€+20€ Übernachtungspauschale..?Auch wenn er quasi meistens freie Kost und Logie VOM PATIENTEN gestellt bekommt und während der 2 Dienstmonate dort am Arbeitsplatz wohnt?Schließlich ist er ca 2 Monate permanent Abwesend von seinem Wohnsitz..?
    merci und Gruß
    Henri

  46. Die Pauschalen für Auswärtstätigkeiten an derselben Tätigkeitsstelle gelten nur für maximal 3 Monate.

    Heißt das 3 Monate am Stück??? Oder im Jahr drei Monate?

    1. Hey Dennis. Soweit ich weiß gilt die Dreinmonatsfrist als unterbrochen, sobald man 4 Wochen nicht am auswärtigen Einsatzort war.

  47. hier die bisherige Stellungnahme des Finanzamtes..

    Sehr geehrter Herr Mustermann,

    Hinsichtlich der Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen sieht es nach meiner momentanen Einschätzung des Sachverhaltes so aus:

    Ø Bis 2013. Eine regelmäßige Arbeitsstätte ist nicht vorhanden (da keine Arbeitgebereinrichtung). Demnach kann der Arbeitgeber bis zu drei Monaten Verpflegungspauschelen zahlen. Die (von dritter Seite) zur Verfügung gestellte Unterbringung und Verpflegung stellt jedoch einen geldwerten Vorteil dar, der mit den amtliche Sachbezugswerten lohnversteuert werden kann. Dann müsste man sehen, wo es bei den einzelnen Arbeitnehmern überhaupt zu einer steuerlichen Auswirkung kommt. Gleichwohl ist das natürlich von sozialversicherungsrechtlicher Bedeutung. Nun kann es natürlich nicht meine Aufgabe als Lohnsteueraußenprüfer sein, möglichst Wege zu finden, die Sozialversicherungs-beiträge zu minimieren. Gleichwohl ist es natürlich meine Aufgabe, Alternativen der Besteuerungsarten anzubieten. Hier wäre das die Möglichkeit einer pauschalen Lohnversteuerung nach § 40 Abs. 2 Nr. 1 zu prüfen.

    Ø Ab 2014. Hier sieht es etwas anders aus. Auch wenn nach neuem Reisekostenrecht eine so genannte erste Tätigkeitsstätte nicht vorliegt und auch hier die Verpflegungspauschalen gezahlt werden können, führt die Verpflegung jedoch zu einer Kürzung bis auf 0,00 €. Es liegt also in Höhe der gezahlten Pauschalen steuerpflichtiger Arbeitslohn vor. Bei diesem Sachverhalt gibt es die Möglichkeit einer pauschalen Lohnsteuer von 25%. Ich dachte erst, dass es diese Möglichkeit nicht gibt, weil der § 40 Abs. 2 Nr. 4 EStG eine pauschale Versteuerung auf 100% der möglichen steuerfreien Zahlungen begrenzt. Die Richtlinie R 40.2 Abs. 4 LStR spricht aber explizit von 100% der ungekürzten Pauschalen. Dieser Weg wäre also m.E. möglich. Auch hier gilt das oben gesagte. Meines Wissens führt diese Art der Besteuerung zur Sozialversicherungsfreiheit; ich weise aber daraufhin, dass ich diesbezüglich keine verbindliche Angabe machen kann. Aber das können Sie ja leicht selbst nachlesen.

    Tja..soweit wird dies wohl ein Steuerfachanwalt prüfen müssen denn bisher sagte man mir immer…kost und Logie sind nur steuerpflichtig als Geldwerter Vorteil zu sehen wenn diese Vom Arbeitgeber gezahlt werden..nicht von dem Kunden.
    Gut ist..Spesen sind GRUNDSÄTZLICH genehmigt..
    Wer weiß hier konkretes?

  48. Wie rechnen sollte man das
    Bin 5:45 los, unterwegs wird es auch gearbeitet
    Dann um 18:00 uhr fahre ich zu Hotel. Dann bleibe ich
    Zwei tage da weiter zu arbeiten und dann geht es na hause?

  49. Hallo,

    Eine frage, bekommt man die hotelpauschale+verpflegungsmehraufwand, oder ist der verpflegungsmehraufwand in der hotelpauschale inbegriffen?!?!

    gruß patrick

  50. Hallo zusammen,

    erstmal möchte ich mich für diesen Informativen Artikel bedanken!

    Eine Frage blieb für mich allerdings offen:
    Kann man den VMA geltend machen, wenn man vom Arbeitgeber für die Dauer der Dienstreise eine Wohnung gestellt bekommt? (Aufenthalt im Inland, Distanz zum Erstwohnsitz ca. 500km)

    Ich sage schonmal danke!

    Beste Grüße,
    Arndt

  51. hallo,

    ich habe eine 70 proc. stelle.d.h. ich bin 14 tage unterwegs und 14 tage zu hause. Pro tag zahlt die firma 24 eur spesen egal in welchem land wir sind und meint man koennte die differenz vom fa geltend machen. Das habe ich im Jahr 2012 mal gemacht und auf einmal musste ich nachzahlen. Wieso? Steuerberaterin hat dann die Reisekostenabrechnungen weggenommen und auf einmal musste ich nicht mehr nachzahlen. Wie kommt das?

    dann ab dem 15. tag bekomme ich 65 eur extra die sind aber nicht steuerfrei. Wieviel Steuer wird davon abgezogen?

    danke im Vorraus fuer Ihre Antwort

    1. Hallo Silvia, dass ist definitiv und zu viel für eine Antwort hier in den Kommentaren. Andere Frage: Wenn der Steuerberater (der anscheinend vorhanden ist) ein besseres Ergebnis ohne Mehraufwand erzielt – warum stellst du ihm nicht direkt die Frage? Ich meine, er kann das doch am besten beurteilen?!

  52. Hallo,

    Darf mein Arbeitgeber Belege für das Essen verlangen, was ich mir auf der Dienstreise gekauft habe?
    Und darf er darüber hinaus, wenn ich mir z.B. nur was für 5 € gekauft habe, ich aber eigentlich einen Mehraufwandsbetrag von 12 € bekäme, mir dann nur die 5 € bezahlen?

    Vielen Dank vorab für Eure Hilfe!

    1. Hallo Josy, hmm … Das scheint hier eher so zu sein, als das dein Arbeitgeber die tatsächlichen Verpflegungskosten erstattet. Das geht grundsätzlich bestimmt auch. Gibts da eine Richtlinie bei euch oder einen Paragraphen im Vertrag? Grundsätzlich darf er den VMA auch nur anteilig erstatten. Du könntest die Differenz dann über die Steuer in den Werbungskosten geltend machen!

  53. Hallo, ich habe eine Frage. Ich liefere die Wäsche einer Wäscherei an verschiedenen Kunden aus. Ich fange in der Firma um 7:00 Uhr zu arbeiten und komme kurz um 11:00 Uhr zurück in die Firma um zum ent- und beladen und fahre wieder die nächste Tour aus, bin insgesamt 8-9 Std. Unterwegs. Stehen mir auch Verpflegungsaufwendungen zu? Danke im voraus.

  54. Für Russland die 21 € sind eine Frechheit! Und 30 Euro in Moskau! Auch durch den rubelverfall sind die Preise in Russland 1 zu 1 angepasst worden! Es ist traurig das politische Spiele auf den Rücken der Arbeiter ausgetragen werden!

  55. Hallo, zurzeit befinde ich mich auf den Antillen (St.Maarten) nun sind meine Kollegen und ich uns nicht sicher welchen spesensatz wir kriegen da seit 2010 die Antillen nicht mehr zu den Niederlanden gehört. MfG Tobias Krehan

  56. Hallo,

    ich habe eine Frage zu der Abrechnung von Frühstück im Ausland.

    Ich war eine Woche im Ausland. Die Hotelrechnung ist auf meinen Arbeitgeber ausgestellt.

    Hotelrechnung weißt Übernachtungskosten von 120 EUR und Frühstückskosten von 35 EUR separat aus. Bei meiner Abrechnung habe ich meine Verpflegungspauschale um 20 % gekürzt und Übernachtung und Frühstück separat angegeben.

    Nun hat mein Arbeitgeber mir wieder die vollen 100 % Verpflegungspauschale ausgezahlt, aber nicht die 35 EUR für Frühstück erstattet, mit der Begründung dass ich das privat zahlen müsste.

    Jedoch sind die 35 EUR für das Frühstück deutlich höher als die 20% Abzug und ich finde das ziemlich dreist, da ich ja a) mir das Hotel nicht ausgesucht habe und b) keine andere Wahl habe als dort zu frühstücken, wieso also muss ich den Betrag für das Frühstück selbst tragen?

    Ist das korrekt obwohl die Rechnung auf meinen Arbeitgeber ausgewiesen ist? Ich dachte immer, wenn es dienstlich veranlasst ist muss der Arbeitgeber die Kosten auch für das Frühstück tragen und kann mir jedoch die 20% abziehen.

    1. Hi Janine, also ich persönlich glaube, dass es an dem Vorgehen fachlich nicht viel auszusetzen gibt… Das ist nicht wirklich fair und spricht nicht unbedingt für den Arbeitgeber, aber es scheint für mich so erstmal okay zu sein. Eigentlich muss der Arbeitgeber Ja eigentlich überhaupt keine Verpflegung und keinen Mehraufwand zahlen…. Letztendlich definieren hier die Regeln im Arbeitsvertrag oder die Richtlinien im Unternehmen wies läuft. Aber Wie gesagt: Meine Meinung…

  57. Hallo liebes Team,

    ich war dieses Jahr mehrere Monate beruflich im Ausland , und mein Chef will meine Überstunden ( hab Nachweis dafür)nicht anerkennen weil ich die Pauschale bekommen habe ,ist das rechtens?
    Danke für die Antwort.

    1. Hey, ne Ich glaube Mit den Pauschalen hat Das nichts zu tun. Am Ende regelt der Arbeitsvertrag Wie Überstunden zu behandeln Sind….

  58. Sehr geehrtes Team,

    wie werden denn Tagespauschalen zB. bei USA(Houston)angewendet oder zählen hier auch andere Stadtteile dazu wie zB. LaPorte?
    Ich würde mich sehr über eine kurzfristige Antwort freuen.
    MfG
    Ruschel

  59. ich habe ja eine normalen Arbeitsvertrag für Deutschland und fürs Ausland einen Entsendungsvertrag ,beide sagen aus das ich 40h arbeiten muss und alles was mehr ist wird als Freizeit verrechnet,trotzdem sagt mein Chef da ich für Tschechien die Auslöse und die Pauschale bekommen habe. (24€+97€)
    Also wen er es nicht anerkennen möchte bleiben mir dann andere möglichkeiten außer das gerichtlich zu klären?
    Danke Vorab für die Zeit und Info.

    1. Hey Yves, also wie gesagt: Die Pauschalen haben den Zweck den Mehraufwand durch die Verpflegung am Arbeitsort auf Dienstreisen auszugleichen. Ich habe bisher noch nicht gehört, dass da irgendeine Kopplung zu Überstundenregelungen existiert. Der Argumentation deines Arbeitgebers könnte ich nicht folgen. Aber wie gesagt: Für sowas sind Arbeitsrechtler zuständig – zur Not mal einen Anwalt konsultieren. Kannst dir ja auch beim BMF (Bundesministerium für Finanzen) nochmal die Merkblätter und Veröffentlichungen zum Verpflegungsmehraufwand durchlesen und gucken ob du in den Dokumenten noch mehr Infos findest…

  60. Hallo,

    ich habe eine Frage zu den Pauschalkürzungen.
    Wie kann es denn sein, dass man bei einem An- bzw. Abreisetag (Mailand Pauschal 26€) als Referenz die mehr 24h Pauschale anlegt.
    Heißt, ich fliege früh nach Mailand und am nächsten Tag zurück. Wenn ich jetzt 40% für ein Mittagessen abziehe, sollten das 10,4€ sein, es werden aber 40% vom Tagessatz 39€ angezogen, 15,6€.
    Ist das so rechtens bzw. gewollt?

    Danke vorab und viele Grüße,
    Stefan

    1. Hallo Hans! Danke für den Hinweis. Das war tatsächlich ein „Fehler“ im HTML-Code hinter der Tabelle. Das TD hat nichts mit dem Verpflegungssatz zu tun. Ich habe den Fehler korrigiert!

  61. Hallo,

    kann mir jemand sagen ob das Tagegeld gekürzt werden muss (für Frühstück) wenn mir wegen der 3-Monatsregel eigentlich steuerfrei nicht mehr zusteht aber mein AG mit trotzdem steuerpflichtig die 24 € erstattet?

    Gruß
    Thorsten

  62. Hallo zusammen,

    2 Fragen zur Reisekostenabrechnung.
    Ein Mitarbeiter ist auf Geschäftsreise in München, und fliegt im Anschluss in den Kurzulaub im europäischen Ausland.
    Bei normalen Arbeitsweg wäre tatsächlich das Flugticket günstiger gewesen als das Bahnticket, jetzt stellt sich mir allerdings die Frage, bis zu welchem Betrag wir ihm die Reisekosten abrechnen können. Hat jemand schon mal ähnliche Erfahrungen gemacht bzw kann jemand diese Frage beantworten?

    Kennt jemand einen guten Guide für die Abrechnung von Mitfahrgelegenheiten? Habe bisher schon einige Leitfäden durchgelesen, aber noch nichts wirklich überzeugendes gefunden.

    Viele Grüße

  63. Hi Leute,

    ich weiß nicht wie ich das rechnen soll.

    Ich war von Donnerstag bis Samstag unterwegs.

    Do: 06:00 Uhr anreise , dann bis 18 Uhr gearbeitet, dann ins Hotel
    Fr: 08:00 – 17:00 gearbeitet, dann ins hotel
    Sa: 08:00-15:00 gearbeitet, dann abreise nach Hause.

    wie könnte ich dies rechnen?

    viele Grüße Ulf

    1. Hallo Ulf, klingt nach dem Standardfall… Wenn in Deutschland: Do/Sa An- bzw. Abreise (je 12 Euro), Freitag ganzer Tag (24 Euro). Wenn du Verpflegung erhalten hast (z.B. Frühstück im Hotel), muss noch gekürzt werden…

  64. Ich habe keine Frage, sonderen möchte zu Ausdruck bringen, dass dieser Auslösesatz von 24 Euro schon seit der Euroeinführung feststeht.Unsere tollen Volksvertreter haben in der Zeitspanne schon öfter nach belieben hingelangt..Ich wundere mich nicht, dass keine jungen Leute sich diesen Blödsinn noch antun wollen. Der finazielle Anreiz ist schon lange nicht mehr voehanden. Unsere Politiker sollten mal mit 19,20 Euro (Abzüglich Frühstück) im Hotel essen gehen..

  65. Hallo Zusammen,

    zum Verpflegungsmehraufwand habe ich eine Frage.
    Ich bin Außendienstmitarbeiter und bin an 3-4 Tagen die Woche mehr als 8 Std. „außer Haus“. Die verbleibenden 1-2 Tage bin ich im Büro (fester Arbeitsplatz). Mir steht ein Firmenwagen zur Verfügung, der mit der 1% Regel versteuert wird.

    Meine Firma bezahlt mir 100€/Monat Reisekosten-/Spesenpauschale.
    Diese Pauschale enthält auch Parkgebühren/Maut (z.B Pickerl in Österreich)

    Wie muss ich diese Pauschale in der Einkommensteuererklärung berücksichtigen.

    Arbeitstage 2014: 249
    Außendienstage: 155
    Bürotage: 64
    Urlaub: 30

    155×12€ Verpflegungsmehraufwand wird ja nicht gehen, oder?

  66. Hallo alle Zusammen,
    Ich finde eure Seite sehr interessant. Leider muss ich euch auf einen großen Fehler hinweisen. Ich bin seit 15 Jahren auf Montage und bekomme diesen Verplegungsmehraufwand ausgezahlt. Deshalb weiß ich mit Sicherheit, das die 8-Stunden-Regelung bei An- und Abreise seit dem 01. Jan 2014 weggefallen ist. 12,00€ gibt es ab einer Minute bis 23:59 Stunden Abwesenheit von der Wohnungstür, 24,00€ bei ganzem Tag Abwesenheit.
    Das trifft bei Tätigkeiten auf ständig wechselnden Baustellen zu. Bei Einsatz von mehr als 12 Wochen an einem Ort (egal ob auf einer oder mehreren Baustellen in diesem Ort), gilt ein verminderter Satz für Zweitwohnraum. Urlaub und Krankheit stellt kein Ortswechsel dar. Leider weiß ich jetzt nicht wieviel Wochen Unterbrechung man einhalten muss, bevor man wieder in den selben Ort zurückkehren darf.
    Seit zwei Jahren bin ich auch im Ausland tätig. Mein Steuerberater gab mir die Informationen, es gilt immer der höhere Auslösesatz (z.B. Schweiz: 48,00€) und der schon ab einer Minute. Also selbst wenn ich 23:59 in die Schweiz fahre. Und bei Fahrten über drei Länder, gilt immer der höchste Satz. Und wieder ist Maßgebend, die Abwesenheit von der Wohnungstür. Also wenn ich in Deutschland den vollen Satz von 24,00€ bekommen würde, dann bekomme ich auch den ausländischen vollen Satz.
    Leider zahlt mir mein Arbeitgeber immer nur den deutschen Satz von 24,00 und 12,00€. Also setze ich mich jedes Jahr hin und schreibe eine Tabelle mit Datum, Reise von-nach, erhaltene Auslöse, zustehende Auslöse und Differenz. Und diese Differenz mache ich bei der Steuererklärung geltend. Für die Leute die das bisher noch nicht gemacht haben, es lohnt sich die Zeit für die Schreiberei zu investieren.
    Ich hoffe ich konnte ein bisschen helfen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Torsten

    1. Hallo Torsten! Danke für deine Nachricht und deine ausführlichen Informationen! Du hast absolut recht. Bei mehrtägigen Reisen spielen die 8 Stunden keine Rolle mehr. Das ist quasi nur interessant, wenn man an einem Tag hin- und wieder zurück fährt!

      VG,
      Jan

  67. Hallo Stefan,
    Wenn ich dir einen Rat geben darf, dann lege dir ein Kalender zu, in dem du sehr penibel über deine Reisen und Ausgaben für Parkscheine usw Buch führst. Bei Streitigkeiten vor Gericht haben solche Kalender/Bücher Beweiskraft. Setze dich am Monatsende hin und schreibe eine Tabelle mit Datum, Reiseverlauf Startort und Feierabendort, zustehende Auslöse (12 oder 24€), sonstige Ausgaben (Parkschein usw, Quittungen auf extra Blatt aufkleben) mit Hinweis auf Blattnummer wo die Quittung zu finden ist(also fortlaufend nummerieren).
    Als letztes unten Summe ziehen und die erhaltenen Spesen abziehen. So erhältst du die Differenz die du bei deiner Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen kannst.
    Ich habe die Erfahrung gemacht, je ausführlicher und übersichtlicher du das machst, desto mehr Erfolg hast du bei der Steuer.
    Ich wünsche dir viel Spaß bei der Schreiberei.
    Gruß Torsten

  68. Hallo zusammen, ich hab eine Frage.
    Und zwar arbeite ich jetzt seit über einem Jahr für meine Firma im Ausland (liechtenstein) ich bekomme von der Firma eine Wohnung in österreich gestellt und Zusätzlich bekomme ich 16€ pro Tag für den Verpflegungsmehraufwand, jedoch werden diese versteuert (nach den ersten 3 Monaten).
    Ich arbeite von Montag bis Freitag und habe also 3 mal 24 Stunden mit übernachtung in Österreich und 2 mal an und abreise wo ich in Liechtenstein arbeite. Wie soll ich bei der berechnung den Verpflegungsmehraufwand der Firma zu den Pauschalen in den anderen Ländern gegenrechnen, da der Zuschlag der Firma ja am Ende des Monats versteuert wird?
    Vorab ein grosses Dankeschön für die Antwort :)

  69. Kurze Frage: Wenn ich vier Tage in Istabul (2x voll, 2x halb) bin dann komme ich auf 118,- EURO als absetzbare Kosten. Mein Arbeitgeber erstattet mir als Reisekosten inkl. Abzuegen fuer Fruehstueck jedoch nur 90,- EURO. Sind die 28,- EURO dann steuerlich absetzbar oder gilt Para 9, Abs 4 Satz 11, dass bei einer steuerfreien Erstattung keine steuerliche Absetzbarkeit gegeben ist ? Mich macht hier vor allem das Wort „insoweit“ stutzig. Ist das auf die Absetzbarkeit an sich oder nur auf den erstatteten Betrag bezogen ?

    1. Hi, ich kenne es so, dass die Differenz über die Steuererklärung geltend gemacht werden kann. Worauf beziehst du dich mit „Para 9, Abs 4 Satz 11“?

  70. Hallo,
    folgende Frage:

    Montag, 9:00 Uhr Abreise nach Spanien Palma de Mallorca
    Dienstag, 24:00h in Spanien
    Mittwoch, Ankunft 23:00 Uhr am Flughafen, allerdings erst am Donnerstag um 1:20 zu Hause.

    Montag also Anreise Spesen für Spanien. 21€
    Dienstag volle 24h Stunden Spesen Spanien. 32€
    Gibt es für Mittwoch noch 24h Spesen Spanien (32€?), oder nur Abreise Spesen (21€)?
    Gibt es für Donnerstag noch Abreisespesen Deutschland (12€)?

    Mit freundlichen Grüßen

    Philip

  71. Betrifft die Kürzung des Verpflegungsmehraufwands um 20% bzw. 40% für gestellte Mahlzeiten auch schon die Abwesenheit ab 8 Stunden? Oder gibt es hier andere Beträge bzw. bleibt unberührt?

    1. Hi Oli, die Kürzungssätze sind fix, gekürzt wird immer auf den ganzen Tag. Das heißt, es müssen auch bei 8 Stunden Abwesenheit für ein Abendessen bspw. 9,60 € gekürzt werden.

  72. Hallo, tolle Seite übrigens.

    Meine Frage wäre wie das bei Kurztrips ins Ausland ist.

    Bsp.: Meeting in London abends wieder zu Hause

    Steige um 9:00 in die Bahn
    11:00 Hannover Flugzeug
    14:00 Meeting in London mit Mittagessen
    20:00 Hannover in die Bahn
    22:00 wieder zu Hause

    Welcher Satz wird denn hier Angewendet? London (62€) -40% für Mittagessen?

    1. Hallo, alleine die Zeit auf unserem tollen Flughafen in Hannover Langenhagen ist doch die Reise wert ;-). Ansonsten Als Reisekosten / Verpflegungsmehraufwand würde ich die „Anreise-Pauschale“ (ab 8-24 Std.) von 38 Euro (in 2015) ansetzen und dann das Mittagessen (40% von der Gesamttagespauschale = 22,80 €) kürzen. Das heißt, es würden 15,20 Euro zum Abrechnen überbleiben. Ich vermute allerdings, dass es im Flieger auch einen Snack geben wird (Frühstück und Abendessen), der leider ebenfalls rausgekürzt werden muss – so das am Ende eine Kürzung auf 100% zu erfolgen hat….

  73. Hallo liebes Team,

    im letzten Jahr war ich 2 Monate auf Dienstreise (auswärtige Tätigkeit). Die Abrechnung der Dienstreise erfolgte am 22. Dezember. Die Reisespesen wurden im Januar diesen Jahres erstattet. Auf der Lohnsteuebescheinigung 2015 ist der Betrag deshalb in Zeile 20 nicht aufgeführt.
    Die DR wurde mit eigenem PKW gemacht – ca. 4000 km. Muss ich die DR in der diesjährigen Steuererklärung abrechnen oder kann das erst 2017 erfolgen?

    Ich sage schon mal vielen Dank für Eure Hilfe
    Rainer

  74. Hallo,
    wie sieht es bei Musikern aus, die zusammen im (Tour)-Bus zu einem Konzert fahren.
    Kann jeder die km als Reiskosten abrechnen?

    Danke im Voraus!
    Gruß Finn

  75. Hallo,
    Ich arbeite in einem Intensivpfelgedienst und bin immer über 8std außer Haus. Fahre aber immer den selben Standort an. Was muss ich beachten bzw was ist für mich von Gültigkeit??? Ich bekomme hier kein Essen. Meine Dienste vaieren zw 9std, 10h und 12h außer Haus, wobei ich die Fahrzeit mit einrechne, da ich einen fahrtweg von 1,15std habe.
    Liebe grüße

  76. Wie weit reichen denn die Regionen .z.b.bei wahrschau ,wenn man dort in Marki übernachtet ,zählt das noch zur Region wahrschau?

  77. Mein Arbeitskollege hat den Tag über in Belgien gearbeitet und ist am Abend nach Holland gefahren. Welchen Tagessatz wende ich an. Ich würde sagen, den für die Niederlande, weil er dort ja vor 24 h angekommen ist? Ist das so richtig? Wer kann mir weiterhelfen?
    Danke und Gruß, Renate Klein

  78. Hallo liebes Team,

    meine Firma zahlt mir pauschal für die tägliche Arbeit 8,- Spesen. Dabei ist es egal, ob ich 6 Stunden arbeite oder 15 Stunden zusammenkommen. Die Tage, an denen es weniger als 8 Stunden sind, kann ich im Jahr an 2 Händen abzählen. Könnte ich mir die Differenz, da es ja ab 8 Stunden Abwesenheit 12,- € gibt, die Summe vom Finanzamt holen ?

    1. Hallo, grundsätzlich können nicht gezahlte Differenzen durchaus über die Steuererklärung zurückgeholt werden. Vermutlich wird dann aber der Anteil der ausgezahlt worden ist und eben keine 8 Stunden Anwesenheit gegeben war entsprechend gegengerechnet oder irgendwie anders berücksichtigt werden müssen…

  79. Hallo liebes Team,

    ich bin auf der suche nach Antworten: Ich Arbeite im Rettungsdienst mit 24 Stunden Diensten. Meine Frage ist steht mir hier Verpflegungsmehraufwand zu.
    Würde mich über Antwort freuen.

    1. Hi, wenns seitens des Arbeitgebers was gäbe, dann würde das vermutlich über die Arbeitsverträge geregelt sein. Was die Absetzbarkeit in der Steuererklärung angeht, findet man beim Suchen verschiedene Gedanken und Auffassungen. Hängt ganz sicher auch von den persönlichen Gegebenheiten, der Arbeitsumgebung etc. ab. Wichtig ist, dass eine erste Tätigkeitsstätte eine ortsfeste Einrichtung des Arbeitgebers sein muss – ein Rettungs- oder Notarztwagen ist das nicht… Entsprechend könnte man zumindest meinen, dass es durchaus eine Chance gibt Verpflegungsmehraufwand geltend zu machen. Schau dir dazu auch unbedingt dieses Urteil an.

  80. Hallo,
    Mein Mann und ich haben ein heruntergekommenes leerstehendes Mehrfamilienhaus renoviert. Dieses Haus war über mehrere Monate eine einzige Baustelle. Kochen oder Essen lagern bzw. zubereiten war nicht möglich. Nun habe ich schon mehrfach gelesen, dass man auch im Rahmen der Vermietung einen Verpflegungsmehraufwand (vergleichbar mit Geschäftsreisen)ansetzen kann.
    Daher meine Frage:
    Wir sind an den Wochenenden immer von morgens 8/9 Uhr bis abends 19/20 Uhr vor Ort gewesen und haben das Haus renoviert. In dieser Zeit haben wir uns dann mittels Bringdienste verpflegt.
    Da wir die Baumaßnahmen zum Zwecke der Erzielung von Mieteinnahmen gemacht haben, ist hier ein geschäftlicher Hintergrund gegeben. Daher müsste doch auch in diesem Zusammenhang ein Verpflegungsmehraufwand anerkannt werden?

  81. Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich habe keinen Kommentar, sondern eine Frage:
    Welchen Zeitraum auf einer Wechseltätigkeitsbescheinigung muß der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer angeben ?
    Besonderheit hier bei ist, dass der Arbeitgeber mit Dienstfahrzeug den Arbeitnehmer täglich zu den jeweiligen Arbeitsorten fährt, da der Arbeitnehmer keine Fahrerlaubnis hat und mit öffentlichen Verkehrsmitteln es manchmal sehr zeitaufwendig wäre.
    Bisher wird auf dieser Bescheinigung nur die Zeit vom vereinbarten Abholort bis zur Ablieferung am gleichen Ort eingetragen.Die Zeit von Wohnung bis Abholort und zurück wird nicht berücksichtigt
    Ich würde mich über eine konkrete Antwort freuen oder wenigstens wo man solche Fälle nachlesen kann
    Mit freundlichen Grüßen
    R. Klugert

  82. Ich arbeite 7 Sd. pro Tag und mit An- und Abfahrt 2 Atd,bin ich über 8 Stunden von zu hause weg. Kann ich für 2015 eine Verpflegungspauschale beim Finanzamt geltend machen zusätzlich zum km Geld ?

    1. Soweit ich weiß geht es hier nur die 8 Stunden reiner Arbeitszeit die nicht an der ersten Tätigkeitsstätte durchgeführt wird …..

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