Verpflegungsmehraufwand 2019

Verpflegungsmehraufwand 2019

Infos zu Spesen-Sätzen 2019 im Inland & Ausland

UPDATE: Dieser Artikel ist möglicherweise veraltet. Ab dem 01.01.2024 gelten neue Pauschalen. Alle Informationen zu den Spesen 2024 finden Sie hier!

Am 28.11. ging es raus – das offizielle Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) zum Verpflegungsmehraufwand 2019. Ab dem ersten Januar treten wieder einige Änderungen bei der Verpflegungspauschale in Kraft. So können sich Geschäftsreisende nach Griechenland beispielsweise auf eine von 89 auf 135 € gestiegene Übernachtungspauschale einstellen. Wer für seinen Arbeitgeber nach Österreich reist, hat im kommenden Jahr weniger Geld für Verpflegung und Übernachtung zur Verfügung.

Im Folgenden fassen wir für Sie zunächst noch einmal die wichtigsten allgemeinen Fakten zum Verpflegungsmehraufwand 2019 zusammen. Der Verpflegungsmehraufwand wird übrigens nach Paragraph 9 Absatz 4a Satz 5ff des Einkommensteuergesetzes (EStG) geregelt.

Übrigens: Ganz neu ab 2019 ist die Notwendigkeit einer A1-Bescheinigung bei Auslands-Dienstreisen.

Am Ende des Artikels erklären wir die Verpflegungs- und Übernachtungspauschale im Inland und stellen die vollständige Liste mit den Verpflegungs- und Übernachtungspauschalen im Ausland bereit. Hier finden Sie das offizielle Schreiben des Bundesministeriums zu den Spesensätzen. Weiterführende allgemeine Informationen zum Tagegeld haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Für einen optimalen Vergleich finden Sie auf unserer Seite auch die Spesensätze der vergangenen Jahre.

Verpflegungsmehraufwand 2019 – Allgemeines

Wer kann die Verpflegungspauschale geltend machen?

Wer von seinem Arbeitgeber geschäftlich auf Reisen geschickt wird, kann den Verpflegungsmehraufwand 2019 vom Arbeitgeber erstattet bekommen oder diesen steuerlich geltend machen – vorausgesetzt, er kommt selbst für seine Verpflegung auf.

Übrigens: Wer genau als Geschäftsreisender gilt, wird über den Begriff der ersten Tätigkeitsstätte geregelt.

Kleine und große Pauschale

Der Verpflegungsmehraufwand deckt lediglich Mehraufwendungen für Unterkunft und Verpflegung, die auf Geschäftsreisen entstehen. Damit stellt der Verpflegungsmehraufwand keinen vollständigen Ersatz der auf Geschäftsreisen entstehenden Kosten für Übernachtung und Verpflegung dar. Eine Abrechnung der tatsächlichen Reisekosten ist damit für Geschäftsreisende nicht möglich – auch dann nicht, wenn entsprechende Belege eingereicht werden.

Seit der Reisekostenreform wird nur noch zwischen zwei Pauschalen unterschieden.

Verpflegungspauschale 2019Bei Geschäftsreisen mit einer Dauer von mehr als acht, aber weniger als 24 Stunden wird die sogenannte kleine Verpflegungspauschale angesetzt. Die kleine Pauschale wird auch für die An- und Abreisetage mehrtägiger Geschäftsreisen angesetzt.
Die große Pauschale gilt für alle Geschäftsreisen mit einer Dauer von über 24 Stunden bzw. für Geschäftsreisen mit ganztägiger Abwesenheit (00:00 Uhr bis 24:00 Uhr).
Dabei ist nicht nur bei Geschäftsreisen ins Ausland, sondern auch bei Geschäftsreisen im Inland zwischen den beiden Pauschalen zu unterscheiden.

Hinweis: Die Berechnung des Verpflegungsmehraufwandes wird anhand der Kalendertage vorgenommen. Für eine als ganztägig geltende Abwesenheit müssen Sie als Geschäftsreisender tatsächlich nachweislich von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr abwesend sein.

Die 3-Monatsfrist

Auch im kommenden Jahr gilt bei Reisekostenabrechnungen die sogenannte 3-Monatsfrist, auch als 3-Monatsregelung bekannt. Die 3-Monatsfrist besagt, dass bei geschäftlichen Aufenthalten im Ausland, die länger als drei Monate dauern, nur für die ersten drei Monate die Verpflegungspauschale abgerechnet werden kann. Für alle, die sich dienstlich länger als drei Monate an einem anderen Ort aufhalten, greifen andere gesetzliche Regelungen. Davon sind auch Geschäftsreisende betroffen, die länger als drei Monate an unterschiedlichen auswärtigen Einsatzorten tätig sind. Als unterbrochen gilt die 3-Monatsfrist, wenn der Geschäftsreisende für mindestens vier Wochen am Stück der auswärtigen Tätigkeitsstätte fernleibt. Dabei ist nur die Dauer der Unterbrechung von Belang. Die Gründe sind unerheblich.

Die 3-Monatsregelung tritt ebenfalls nicht in Kraft, wenn der Geschäftsreisende an weniger als drei Tagen in der Woche an der auswärtigen Tätigkeitsstätte ist.
Ausgenommen von der Regelung sind Tätigkeiten auf mobilen, nicht ortsfesten betrieblichen Einrichtungen wie Schiffen, Fahrzeugen oder Flugzeugen.

Kürzungen beim Verpflegungsmehraufwand

Unter bestimmten Bedingungen kann die Verpflegungspauschale nicht in voller Höhe abgesetzt werden. Dies ist der Fall, wenn der Geschäftsreisende seine Verpflegung nicht selbst bezahlt. Wird er zum Beispiel von Geschäftspartnern verpflegt oder kommt sein Arbeitgeber für bestimmte Mahlzeiten auf, wird die Pauschale dementsprechend gekürzt. Muss der Geschäftsreisende das Frühstück nicht selbst zahlen, werden 20 % des Pauschbetrags gekürzt. Bei einem bezahlten Mittag- oder Abendessen werden jeweils 40 % gekürzt. Wie das im Detail aussieht, erfahren Sie hier.

Der Verpflegungsmehraufwand 2019 bei Inlandsreisen

Bei Geschäftsreisen innerhalb Deutschlands bleibt auch im Jahr 2019 alles beim Alten. Auch weiterhin bleibt die kleine Pauschale bei 12 € und die große Pauschale bei 24 €.

Dauer der geschäftlich bedingten Abwesenheit Verpflegungsmehraufwand
mehr als 8 bis 24 h 12 €
ab 24 h 24 €

Auch bei der Übernachtungspauschale ändert sich nichts. Hier können auch im kommenden Jahr 20 € für jede Nacht abgesetzt werden, vorausgesetzt, der Geschäftsreisende ist für mehr als 24 Stunden von seiner Arbeitsstätte abwesend.

Damit bleibt die Übernachtungspauschale im Inland ausgesprochen gering. Vermutlich will das Finanzamt so einem Missbrauch der Pauschale vorbeugen. Weiterführende Informationen zur Übernachtungspauschale haben wir hier für Sie aufbereitet.

Beispiel Verpflegungsmehraufwand 2019 innerhalb Deutschlands

Frau Exempel lebt und arbeitet in Berlin. Im Auftrag ihres Arbeitgebers fährt sie für drei Tage zu einer Messe nach Stuttgart. Hier soll sie ein neues Produkt bewerben und sich mit Kunden treffen. Frau Exempel reist an einem Freitag um 06:00 Uhr in Berlin ab. Den Freitagnachmittag und den Samstag verbringt sie überwiegend auf der Messe. Am Sonntagvormittag hat sie noch ein Treffen mit einem Kunden im Restaurant ihres Hotels. Für das Frühstück am Sonntag kommt ihr Arbeitgeber auf, da Frau Exempel dazu auch den Kunden einlädt. Am Sonntag kommt Frau Exempel um 22:00 Uhr wieder am Berliner Flughafen an.

Die Reisekostenabrechnung kann Frau Exempel nach den aktuellen Regelungen wie folgt aufstellen:

  • Tag 1 (Freitag): Dieser Tag zählt als Anreisetag. Frau Exempel kann 12 Euro als Verpflegungsmehraufwand abrechnen.
  • Tag 2 (Samstag): Frau Exempel ist ganztägig geschäftlich abwesend. Ihr stehen daher 24 Euro als Verpflegungsmehraufwand zu.
  • Tag 3 (Sonntag): Hier handelt es sich um den Abreisetag. Frau Exempel stehen 12 Euro Tagegeld zu. Allerdings müssen die Kosten für das Frühstück abgezogen werden, da dieses vom Arbeitgeber beglichen wird. Die 12 Euro Verpflegungsmehraufwand muss Frau Exempel entsprechend um 20 % (der Ganztagespauschale) kürzen. Nach Abzug von 4,80 Euro kann Frau Exempel für den dritten Tag somit noch 7,20 Euro geltend machen.

Insgesamt kann Frau Exempel also 12 € + 24 € + 7,20 € = 43,20 € als Verpflegungsmehraufwand in der Reisekostenabrechnung ansetzen.

Änderungen beim Verpflegungsmehraufwand 2018 für Geschäftsreisen ins Ausland

Änderungen bei der Verpflegung-Pauschale 2019180 Länder lang ist die Liste für Verpflegungsmehraufwände für Geschäftsreisen ins Ausland, die jedes Jahr vom Bundesfinanzamt herausgegeben wird. Für 2018 wurden die Pauschalbeträge bei 34 Ländern angepasst. Im kommenden Jahr gibt es ebenfalls Erhöhungen und Reduzierungen für über 30 Länder. In Europa sind beispielsweise Griechenland, Österreich und Polen betroffen.

Hinweis: Die Erhöhung von Spesensätzen in einzelnen Ländern bezieht sich nicht immer auf das gesamte Land. In einigen Fällen werden nur die Pauschbeträge für bestimmte Regionen eines Landes angepasst. Das hat damit zu tun, dass die Lebenshaltungskosten auch innerhalb ein und desselben Landes sehr unterschiedlich sein können. Das Leben in Großstädten ist in der Regel teurer als das Leben auf dem Land und in einigen Ländern sind die Unterschiede hier ganz erheblich. Ein Beispiel für unterschiedliche Pauschalen in Abhängigkeit von Stadt oder Region eines Landes ist Indien. Hier betragen die vollen Spesensätze für die Städte Kalkutta, Mumbai und Neu Delhi 35, 50 und 38 €. Bei Geschäftsreisen nach Chennai und andere Städte und Regionen des Landes, beträgt die große Pauschale 32 €. Im Vergleich zum Vorjahr ist ersichtlich, dass damit die Pauschbeträge für Mumbai deutlich in die Höhe gegangen sind. Für die anderen Städte und Regionen Indiens wurden die Pauschalbeträge hingegen gekürzt.

Rekordhalter sind in 2019 übrigens Norwegen, San Francisco, New York und Dschibuti. Wer geschäftlich nach Norwegen reist, erhält mit 80 Euro die höchste große Pauschale zur Verpflegung. Die höchsten Übernachtungspauschalen bekommt man für San Francisco (314 €), New York (282 €) und Dschibuti (305 €).

Länderliste Verpflegungsmehraufwand 2019

Im Folgenden finden Sie die kleine und große Pauschale sowie die Übernachtungspauschale für die 180 Länder nach der vom Bundesfinanzministerium am 28.11.2018 herausgegebenen Liste zum Verpflegungsmehraufwand 2019.

Land Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro Ab 8 bis 24 Stunden, Betrag in Euro Pauschale für eine Übernachtung in Euro
Afghanistan 30 20 95
Ägypten 41 28 125
Äthiopien 27 18 86
Äquatorialguinea 36 24 166
Albanien 29 20 113
Algerien 51 34 173
Andorra 34 23 45
Angola 77 52 265
Antigua und Barbuda 45 30 177
Argentinien 34 23 144
Armenien 23 16 63
Aserbaidschan 30 20 72
Australien (Canberra) 51 34 158
Australien (Sydney) 68 45 184
Australien (Rest) 51 34 158
Land Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro Abwesenheit 8-24 Stunden, Betrag in Euro Pauschale für eine Übernachtung in Euro
Bahrain 45 30 180
Bangladesch 30 20 111
Barbados 52 35 165
Belgien 42 28 135
Benin 40 27 101
Bolivien 30 20 93
Bosnien + Herzegowina 18 12 73
Botsuana 40 27 102
Brasilien (Brasilia) 57 38 127
Brasilien (Rio de Janeiro) 57 38 145
Brasilien (Sao Paulo) 53 36 132
Brasilien (Rest) 51 34 84
Brunei 48 32 106
Bulgarien 22 15 90
Burkina Faso 44 29 84
Burundi 47 32 98
Land Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro Abwesenheit 8-24 Stunden, Betrag in Euro Pauschale für eine Übernachtung in Euro
Chile 44 29 187
China (Chengdu) 35 24 105
China (Hongkong) 74 49 145
China (Kanton) 40 27 113
China (Peking) 46 31 142
China (Shanghai) 50 33 128
China (Rest) 50 33 78
Costa Rica 47 32 93
Côte d’Ivoire 51 34 146
Land Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro Abwesenheit 8-24 Stunden, Betrag in Euro Pauschale für eine Übernachtung in Euro
Dänemark 58 39 143
Dominica 45 30 177
Dominikanische Republik 45 30 147
Dschibuti 65 44 305
Land Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro Abwesenheit 8-24 Stunden, Betrag in Euro Pauschale für eine Übernachtung in Euro
Ecuador 44 29 97
El Salvador 44 29 119
Eritrea 50 33 91
Estland 27 18 71
Land Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro Abwesenheit 8-24 Stunden, Betrag in Euro Pauschale für eine Übernachtung in Euro
Fidschi 34 23 69
Finnland 50 33 136
Frankreich (Lyon) 53 36 115
Frankreich (Marseille) 46 31 101
Frankreich (Paris) 58 39 152
Frankreich (Departements 92-94) 58 39 135
Frankreich (Straßburg) 51 34 96
Frankreich (Rest) 44 29 115
Land Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro Abwesenheit 8-24 Stunden, Betrag in Euro Pauschale für eine Übernachtung in Euro
Gabun 62 41 278
Gambia 30 20 125
Georgien 35 24> 88
Ghana 46 31 148
Grenada 45 30 177
Griechenland (Athen) 46 31 132
Griechenland (Rest) 36 24 135
Großbritannien (London) 62 41 224
Großbritannien + Nordirland (Rest) 45 30 115
Guatemala 34 23 90
Guinea 46 31 118
Guinea-Bissau 24 16 86
Guyana 45 30 177
Land Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro Abwesenheit 8-24 Stunden, Betrag in Euro Pauschale für eine Übernachtung in Euro
Haiti 58 39 130
Honduras 48 32 101
Land Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro Abwesenheit 8-24 Stunden, Betrag in Euro Pauschale für eine Übernachtung in Euro
Indien (Chennai) 32 21 85
Indien (Kalkutta) 35 24 145
Indien (Mumbai) 50 33 146
Indien (Neu Delhi) 38 25 185
Indien (Rest) 32 21 85
Indonesien 38 25 130
Iran 33 22 196
Irland 44 29 92
Island 47 32 108
Israel 56 37 191
Italien (Mailand) 45 30 158
Italien (Rom) 40 27 135
Italien (Rest) 40 27 135
Land Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro Abwesenheit 8-24 Stunden, Betrag in Euro Pauschale für eine Übernachtung in Euro
Jamaika 57 38 138
Japan (Tokio) 66 44 233
Japan (Rest) 51 34 156
Jemen 24 16 95
Jordanien 46 31 126
Land Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro Abwesenheit 8-24 Stunden, Betrag in Euro Pauschale für eine Übernachtung in Euro
Kambodscha 38 25 94
Kamerun 50 33 180
Kanada (Ottawa) 47 32 142
Kanada (Toronto) 51 34 161
Kanada (Vancouver) 50 33 140
Kanada (Rest) 47 32 134
Kap Verde 30 20 105
Kasachstan 45 30 111
Katar 56 37 170
Kenia 42 28 223
Kirgisistan 29 20 91
Kolumbien 41 28 126
Kongo (Republik) 50 33 200
Kongo (Demokratische Republik) 68 45 171
Korea (Demokratische Volksrepublik) 39 26 132
Korea (Republik) 58 39 112
Kosovo 23 16 57
Kroatien 28 19 75
Kuba 46 31 228
Kuwait 42 28 185
Land Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro Abwesenheit 8-24 Stunden, Betrag in Euro Pauschale für eine Übernachtung in Euro
Laos 33 22 96
Lesotho 24 16 103
Lettland 30 20 80
Libanon 59 40 123
Libyen 63 42 135
Liechtenstein 53 36 180
Litauen 24 16 68
Luxemburg 47 32 130
Land Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro Abwesenheit 8-24 Stunden, Betrag in Euro Pauschale für eine Übernachtung in Euro
Madagaskar 34 23 87
Malawi 47 32 123
Malaysia 34 23 88
Malediven 52 35 170
Mali 41 28 122
Malta 45 30 112
Marokko 42 28 129
Marshall Inseln 63 42 102
Mauretanien 39 26 105
Mauritius 54 36 220
Mazedonien 29 20 95
Mexiko 41 28 141
Mikronesien 33 22 116
Moldau (Republik) 24 16 88
Monaco 42 28 180
Mongolei 27 18 92
Montenegro 29 20 94
Mosambik 38 25 146
Myanmar 35 24 155
Land Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro Abwesenheit 8-24 Stunden, Betrag in Euro Pauschale für eine Übernachtung in Euro
Namibia 23 16 77
Nepal 28 19 86
Neuseeland 56 37 153
Nicaragua 36 24 81
Niederlande 46 31 119
Niger 41 28 89
Nigeria 63 42 255
Norwegen 80 53 182
Land Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro Abwesenheit 8-24 Stunden, Betrag in Euro Pauschale für eine Übernachtung in Euro
Österreich 40 27 108
Oman 60 40 200
Land Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro Abwesenheit 8-24 Stunden, Betrag in Euro Pauschale für eine Übernachtung in Euro
Pakistan (Islamabad) 30 20 165
Pakistan (Rest) 27 18 68
Palau 51 34 179
Panama 39 26 111
Papua-Neuguinea 60 40 234
Paraguay 38 25 108
Peru 30 20 93
Philippinen 30 20 107
Polen (Breslau) 33 22 117
Polen (Danzig) 30 20 84
Polen (Krakau) 27 18 86
Polen (Warschau) 29 20 109
Polen (Rest) 29 20 60
Portugal 36 24 102
Land Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro Abwesenheit 8-24 Stunden, Betrag in Euro Pauschale für eine Übernachtung in Euro
Ruanda 46 31 141
Rumänien (Bukarest) 32 21 100
Rumänien (Rest) 26 17 62
Russische Föderation (Jekatarinburg) 28 19 84
Russische Föderation (Moskau) 30 20 110
Russische Föderation (St. Petersburg) 26 17 114
Russische Föderation (Rest) 24 16 58
Land Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro Abwesenheit 8-24 Stunden, Betrag in Euro Pauschale für eine Übernachtung in Euro
Sambia 36 24 130
Samoa 29 20 85
São Tomé (Príncipe) 47 32 80
San Marino 34 23 75
Saudi-Arabien (Djidda) 38 25 234
Saudi-Arabien (Riad) 48 32 179
Saudi-Arabien (Rest) 48 32 80
Schweden 50 33 168
Schweiz (Genf) 64 43 195
Schweiz (Rest) 62 41 169
Senegal 45 30 128
Serbien 20 13 74
Sierra Leone 48 32 161
Simbabwe 45 30 140
Singapur 54 36 197
Slowakische Republik 24 16 85
Slowenien 33 22 95
Spanien (Barcelona) 34 23 118
Spanien (Kanarische Inseln) 40 27 115
Spanien (Madrid) 40 27 118
Spanien (Palma de Mallorca) 35 24 121
Spanien (Rest) 34 23 115
Sri Lanka 42 28 100
St. Kitts + Nevis 45 30 177
St. Lucia 45 30 177
St. Vincent + Grenadinen 45 30 177
Sudan 35 24 115
Südafrika (Kapstadt) 27 18 112
Südafrika (Johannisburg) 29 20 124
Südafrika (Rest) 22 15 94
Südsudan 34 23 150
Suriname 45 30 177
Syrien 38 25 140
Land Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro Abwesenheit 8-24 Stunden, Betrag in Euro Pauschale für eine Übernachtung in Euro
Tadschikistan 27 18 118
Taiwan 51 34 126
Tansania 47 32 201
Thailand 38 25 110
Togo 35 24 108
Tonga 39 26 94
Trinidad + Tobago 45 30 177
Tschad 64 43 163
Tschechische Republik 35 24 94
Türkei (Istanbul) 35 24 104
Türkei (Izmir) 42 28 80
Türkei (Rest) 40 27 78
Tunesien 40 27 115
Turkmenistan 33 22 108
Land Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro Abwesenheit 8-24 Stunden, Betrag in Euro Pauschale für eine Übernachtung in Euro
Uganda 35 24 129
Ukraine 32 21 98
Ungarn 22 15 63
Uruguay 44 29 109
USA (Atlanta) 62 41 175
USA (Boston) 58 39 265
USA (Chicago) 54 36 209
USA (Houston) 63 42 138
USA (Los Angeles) 56 37 274
USA (Miami) 64 43 151
USA (New York City) 58 39 282
USA (San Francisco) 51 34 314
USA (Washington D.C.) 62 41 276
USA (Rest) 51 34 138
Usbekistan 34 23 123
Land Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro Abwesenheit 8-24 Stunden, Betrag in Euro Pauschale für eine Übernachtung in Euro
Vatikanstaat 52 35 160
Venezuela 69 46 127
Vereinigte Arabische Emirate 45 30 155
Vietnam 41 28 86
Land Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro Abwesenheit 8-24 Stunden, Betrag in Euro Pauschale für eine Übernachtung in Euro
Weißrussland 20 13 98
Land Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro Abwesenheit 8-24 Stunden, Betrag in Euro Pauschale für eine Übernachtung in Euro
Zentralafrikanische Republik 46 31 74
Zypern 45 30 116

Die für die Philippinen festgelegten Pauschalbeträge gelten auch für Mikronesien. Die Beträge für Trinidad und Tobago gelten ebenfalls für die zum gleichen Amtsbezirk gehörenden Staaten Antigua und Barbuda, Dominica, Grenada, Guyana, St. Kitts und Nevis St. Lucia, St.Vincent und Grenadinen sowie Suriname.
Zur Vereinfachung sind die Länder Mikronesien, Antigua und Barbuda, Dominica, Grenada, Guyana, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und Grenadinen, Suriname mit den entsprechenden Beträgen ebenfalls in der Übersicht aufgeführt.

Für die Länder, welche nicht in der Bekanntmachung des Bundesfinanzministeriums aufgelistet sind, können Geschäftsreisende den für Luxemburg geltenden Pauschalbetrag geltend machen. Für Übersee- und Außengebiete eines Landes, die nicht extra in der Liste erfasst sind, gelten die Pauschalbeträge des Mutterlandes.

Wichtiger Hinweis: Sämtliche Informationen in unserem Artikel zum Verpflegungsmehraufwand 2019 sind ohne Gewähr. Viele weitere Informationen zu den Spesensätzen und Tagegeldern 2019, sowie weitere Rechenbeispiele finden Sie auch direkt auf den Webseiten des Bundesministeriums der Finanzen.

Tipp: Weitere Informationen zum Verpflegungsmehraufwand 2019 finden Sie auch in unserem neuen Projekt verpflegungsmehraufwand.de.

Zum Weiterlesen: Informationen, Links und Formulare zum Thema

Auf unserer Seite finden Sie ein vorgefertigtes Formular für die Abrechnung von Reisekosten gegenüber dem Arbeitgeber. Dieses können Sie ganz einfach als Vorlage für Ihre Reisekostenabrechnung verwenden: Formular für die Reisekostenabrechnung zum Download.

Übrigens: Der Arbeitgeber ist rechtlich gesehen erst einmal nicht zur Auszahlung der Pauschalen für den Verpflegungsmehraufwand verpflichtet. Er kann die Auszahlung komplett verweigern – zumindest, solange es keine vertraglichen Vorgaben gibt (z.B. durch den Arbeitsvertrag, Dienstanweisungen oder durch betriebliche Übung). Manche Arbeitgeber übernehmen auch nur einen Teil der Pauschale. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Wenn der Arbeitgeber die Pauschale für den Verpflegungsmehraufwand nicht zahlt, bleibt für die Reisekostenerstattung noch der Weg über die Steuererklärung. Hier können Sie die Kosten für Geschäftsreisen als Werbungskosten ansetzen. Allerdings senken die Reisekosten im Rahmen der Einkommensteuererklärung nur das zu versteuernde Einkommen und wirken sich nicht direkt aus. Zudem muss man inklusive Reisekosten erst einmal auf eine Höhe kommen, die über der der Werbungskostenpauschale von 1000 Euro liegt, um einen merkbaren Effekt zu erzielen. Dies ist ein Nachteil für alle, die die Pauschale nicht vom Arbeitgeber erstattet bekommen. (Weitere Infos hierzu unter Einkommensteuererklärung optimieren.)

Übrigens: Der Arbeitgeber ist rechtlich gesehen erst einmal nicht zur Auszahlung der Pauschalen für den Verpflegungsmehraufwand 2019 verpflichtet. Er kann die Auszahlung komplett verweigern – zumindest, solange es keine vertraglichen Vorgaben gibt (z.B. durch den Arbeitsvertrag, Dienstanweisungen oder durch betriebliche Übung). Manche Arbeitgeber übernehmen auch nur einen Teil der Pauschale. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Wenn der Arbeitgeber die Pauschale für den Verpflegungsmehraufwand nicht zahlt, bleibt für die Reisekostenerstattung noch der Weg über die Steuererklärung. Hier können Sie die Kosten für Geschäftsreisen als Werbungskosten ansetzen. Allerdings senken die Reisekosten im Rahmen der Einkommensteuererklärung nur das zu versteuernde Einkommen und wirken sich nicht direkt aus. Zudem muss man inklusive Reisekosten erst einmal auf eine Höhe kommen, die über der der Werbungskostenpauschale von 1000 Euro liegt, um einen merkbaren Effekt zu erzielen. Dies ist ein Nachteil für alle, die die Pauschale nicht vom Arbeitgeber erstattet bekommen. (Weitere Infos hierzu unter Einkommensteuererklärung optimieren.)

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